Oberhausen. Der Ärger rund um Heckenschnitt-Arbeiten auf dem Pendler-Parkplatz am Bahnhof geht weiter. 88 Knöllchen hagelte es – nicht alle akzeptierten sie.
Nach einer Grünschnitt-Aktion am „Park & Ride“-Parkplatz hinter dem Oberhausener Hauptbahnhof hatte es im September Knöllchen gehagelt: 88 Fahrzeughalterinnen und -halter wurden mit einem Verwarngeld von der Stadt belegt, weil sie im absoluten Halteverbot gestanden hatten. Einer von ihnen meldete sich bei unserer Redaktion und schilderte, dass er in den frühen Morgenstunden keine Chance gehabt hätte, die mobilen Verbotsschilder an der Einfahrt des Parkplatzes zu erspähen. Die Geldstrafe hat er zwar bezahlt, gleichzeitig jedoch auch Einspruch dagegen eingelegt. Auf Nachfrage bei der Stadt war nun zu erfahren: Insgesamt 16 Personen haben sich inzwischen zum Verwarngeld „geäußert“.
Autos mussten angehoben werden – das macht 156,15 Euro
„73 Verfahren sind durch Zahlung des Verwarngeldes zum Abschluss gekommen, vier wurden eingestellt, elf Fälle laufen noch“, teilt die Stadt auf Nachfrage außerdem mit. Der Berufs-Pendler, der sich an uns gewandt hat, ist auch Wochen nach dem Vorfall von Ende August 2022 noch verärgert: „So blind und blöd können doch 88 Leute nicht sein.“
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Gleich vor Ort, als er das Knöllchen entdeckte und nach den Verbotsschildern suchte, die er beim Befahren der Parkfläche an der Hansastraße übersehen haben musste, unterhielt er sich mit zwei weiteren „Opfern“, wie er es nennt. Sie tauschten Nummern aus und inzwischen ist bekannt: Beide haben nicht nur das Verwarngeld der Stadt in Höhe von 50 Euro bezahlt, sondern sind auch einer zweiten Zahlungsaufforderung an eine Firma nachgekommen, die 50 Fahrzeuge angehoben hat, damit die Mitarbeiter der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) die Hecken beschneiden konnten. Dafür gab es jeweils eine Rechnung in Höhe von 156,15 Euro. Insgesamt also ein ganz schöner Batzen Geld. Dabei sagen auch diese beiden: Das Parkverbot war nicht ausreichend ausgeschildert.
Es steht Aussage gegen Aussage
Doch auch nach den Einsprüchen und Beschwerden über die Knöllchen sieht die Stadt sich weiterhin im Recht. Auf die Frage, ob den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen (WBO), die die Schilder aufgestellt haben, ein Fehler unterlaufen sein könnte, gibt es nur ein knappes und bestimmtes „Nein“ als Antwort. Gegenteiliger Meinung ist der Anwalt des Betroffenen, ein Experte für Verkehrsrecht. „Er sieht eindeutig ein Verschulden der Stadt Oberhausen. Die Verbotsschilder waren nicht ordnungsgemäß aufgestellt“, sagt der betroffene Autofahrer. Es steht also immer noch Aussage gegen Aussage.
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