Oberhausen. Die aktuell hohen Strom- und Gaspreise machen viele Bürger zu schaffen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man Geld sparen kann.

Die aktuell hohen Strom- und Gaspreise machen natürlich auch den Menschen in Oberhausen zu schaffen. Die örtliche Verbraucherzentrale verzeichnet eine verstärkte Nachfrage nach Energieberatungen. „Ende vergangenen Jahres ging das los“, berichtet Expertin Petra Gülker. „Etwa 40 bis 50 Prozent mehr Anfragen als üblich sind seit November 2021 bei uns eingegangen.“

Besonders häufig berichten Kundinnen und Kunden, dass ihr Strom- oder Gas-Anbieter den Vertrag unerwartet gekündigt hat. Die Verbraucher stehen dann nicht plötzlich ohne Strom oder Gas da, sondern rutschen automatisch in die Grundversorgung der Energieversorgung Oberhausen (EVO) – und sehen sich dort mit wesentlich höheren Preisen konfrontiert.

Unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden

Seit Dezember vergangenen Jahres hat die EVO für neue Kunden, die die gesetzlich verpflichtende Grundversorgung beanspruchen müssen, erstmals gesonderte Preise für Strom und Gas eingeführt. Und die haben es in sich: Gas kostet für diese Kundengruppe doppelt so viel wie bisher; bei Strom macht der Aufschlag deutlich weniger aus, ist mit 46 Prozent aber ebenfalls sehr hoch.

„Da die Grundversorger den Energiebedarf für diese Kunden neu einkaufen müssen und die Beschaffungskosten auf den Energiemärkten sehr hoch sind, sind die Kosten in der Grund- und Ersatzversorgung aktuell sehr hoch“, erklärt die EVO auf Nachfrage. Betroffenen Kunden bietet der halb städtische Energieversorger auch Sonderverträge an, mit denen man billiger Wärme und Strom einkaufen kann als in der Grundversorgung. Dafür muss man sich aber über Jahre festlegen – und trotzdem liegen die Preise dieser Spezialverträge höher als bei den Bestandskunden der EVO.

Anbieter kommen ihrer Vertragspflicht nicht nach

Welche Möglichkeiten, die hohe Kostenlast zumindest ein wenig abzumildern, haben also Verbraucher? Sie können beispielsweise die Wiederbelieferung bei ihrem bisherigen Anbieter fordern (der Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW ist hier abrufbar). „Das hat jedoch wenig Aussicht auf Erfolg“, schätzt die Oberhausener Energieberaterin Petra Gülker. Stattdessen sollten Kundinnen und Kunden bei ihrem alten Anbieter, der sie so plötzlich aus seiner günstigen Energieversorgung herausgeworfen hat, Schadensersatz fordern. Musterbriefe dazu gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW (https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/energie). Haben diese Musterbriefe Erfolg, muss der Anbieter, der gekündigt hat, für den Betrag aufkommen, den die Kunden nun mehr zahlen sollen.

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Gülker stuft die Kündigung durch den Anbieter in den meisten Fällen als rechtlich unzulässig ein – sofern dieser nicht Insolvenz angemeldet habe. Schließlich erfüllt der Energieanbieter seine Vertragspflicht mit dem Kunden nicht, wenn er die Belieferung mit Strom oder Gas einfach einstellt. „Wir vermuten, die haben günstig eingekauft und falsch kalkuliert.“ Dies rechtfertige aber – rein rechtlich gesehen – keine Kündigung.

Nicht auf Vergleichsportale verlassen

Verbraucherinnen und Verbraucher könnten natürlich auch einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen. Verbraucherschützerin Gülker rät allerdings, sich genau zu informieren und sich nicht auf Vergleichsportale im Internet zu verlassen. Die dort aufgeführten Preise seien nicht immer aktuell. Kunden sollten daher auch beim gewünschten Anbieter selbst nach den aktuellen Preisen und Tarifen fragen.

Petra Gülker von der Verbraucherzentrale Oberhausen.
Petra Gülker von der Verbraucherzentrale Oberhausen. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

Ein weiterer Grund, warum Oberhausener Unterstützung der Verbraucherzentrale suchen, sind Preiserhöhungsschreiben. Für die gilt in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die Energieberaterin berichtet von Fällen, wo der Brief auf Ende Dezember datiert war, die Preiserhöhung aber schon zum 1. Januar wirksam werden sollte. Und diese Briefe kamen zum Teil sogar erst nach dem 1. Januar an. „Das ist viel zu spät.“ Verbraucherinnen müssen mindestens vier Wochen im Voraus informiert werden.

400 statt 100 Euro pro Monat

Ein anderes Beispiel: Ein Kunde bezog Strom von einem Berliner Anbieter. Statt einem Abschlag von rund 100 Euro im Monat sollte er plötzlich 400 Euro bezahlen. Bei Fällen wie diesen vermutet Petra Gülker: „Da stimmt irgendetwas nicht.“ Sie rät Verbrauchern, „gegen abstruse Preise Widerspruch einzulegen“. Wichtig dabei: Nicht einfach das Geld einbehalten, sondern den Anbieter immer schriftlich - per Einschreiben - darüber informieren, warum man die Zahlung nicht leistet.

Wenn Kundinnen und Kunden plötzlich höhere Abschläge zahlen sollen, müssen sie sich nicht einfach damit abfinden, informiert die Energieberaterin. Stattdessen sollten sie ihren Verbrauch realistisch abschätzen, um herauszufinden: Ist der neue Abschlag gerechtfertigt? Dem Anbieter überweisen sie dann nur den Preis, der sich für den realistischen Abschlag plus Grundgebühr ergibt.

Eine Entspannung der Lage auf den Energiemärkten sieht Petra Gülker noch nicht. Für Geringverdienende gibt es aber bereits Unterstützung. So hat der Bund zum Beispiel Studierenden und Menschen, die Wohngeld beziehen, Zuschüsse zugesagt. Mehr Detail-Informationen gibt es auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/

Arme erhalten Zuschuss für ihre Heizkosten

Die Bundesregierung hat am 1. Februar 2022 einen Heizkostenzuschuss für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und weitere Haushalte beschlossen. Mit der einmaligen Finanzspritze sollen die explodierten Preise für Heizöl und Gas etwas abgefedert werden.

Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studierende mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.