Oberhausen. Immer wieder ärgern sich Autofahrer, dass sie auf Supermarkt-Parkplätzen 30 Euro Strafe zahlen müssen, wenn sie die Parkscheibe vergessen.

Wenn Kunden von Supermärkten auf ihren Parkplätzen nicht korrekt eine Parkscheibe auslegen, dann ist der Ärger schnell groß: Denn schon nach wenigen Minuten des Falschparkens kassieren die großen Supermarkt-Betreiber oft mit Hilfe eines beauftragten Überwachungsdienstleisters ab – 30 Euro ist der Autofahrer dann auf jeden Fall los, manchmal auch mehr. Durch die Überwachungen versuchen die Unternehmen zu verhindern, dass Fremdparker oder Dauerparker wertvolle Kundenparkplätze blockieren – vor allem zu Lasten von Familien mit Kindern oder Senioren.

Die Oberhausenerin Karin Grambau kann nicht verstehen, dass Discounter und Supermärkte wie Aldi oder Edeka so vorgehen. „Es muss doch bessere Möglichkeiten geben, Langzeitparker und sonstige widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu erfassen.“ Trotz einer funktionierenden elektronischen Parkscheibe links oben an der Frontscheibe ihres Autos erhielt sie ein Knöllchen der Stuttgarter Firma Park & Control – und ist schwer verärgert. „Für mich ist es unverständlich, dass die Geschäfte mit solchen Praktiken einverstanden sind und Kunden vergraulen.“

Die Oberhausener Edeka-Kundin hatte bereits im vergangenen Jahr auf dem Parkplatz vor dem Edeka-Nierhaus-Laden an der Mülheimer Straße/ Ecke Rolandstraße geparkt, um dort einzukaufen. An ihrem Wagen fand sie an ihrem Einkaufstag nichts Besonderes vor, also keinen Strafzettel oder eine Zahlungsaufforderung. Doch drei Wochen später erhielt sie sofort die erste Mahnung von Park-Control über 39,95 Euro – angeblich wegen eines Park- und Benutzungsverstoßes vor dem Edeka-Geschäft.

Park- und Benutzungsverstoß kostet mindestens 30 Euro

Ein solcher Verstoß kostet ohne Mahnung normalerweise nach Angaben der Firma 30 Euro. Als teuer empfindet der Dienstleister aus Stuttgart dies offenbar nicht: Er verweist auf die üblichen Strafen nach der Straßenverkehrsordnung, die für das falsche Parken von Nichtbehinderten auf einem Behindertenparkplatz oder für das Parken in Halteverbotszonen 40 Euro vorsehen.

Da im konkreten Fall allerdings keine Zahlungsaufforderung direkt am Einkaufstag an ihrem Wagen vorlag, konnte die Oberhausenerin keinen Kulanzantrag mit ihrem Kassenbon bei Edeka stellen. „Wegen des Aufwands, Widerspruch erstellen, faxen, mailen sowie nähere Infos im Internet abrufen, erhöht sich natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene um des lieben Friedens willen die Strafe zahlen“, schreibt uns die Leserin. Karin Grambau jedenfalls hat sich bemüht, die Zahlungsforderung wurde dann doch komplett fallengelassen. Tatsächlich bietet die Firma Park & Control auf ihrer Webseite viele Antworten auf häufig gestellte Fragen an – und die Möglichkeit für eine Kulanzanfrage.

Keine einheitlichen Regeln für die Gewährung von Kulanz

Auf Nachfrage der Redaktion bittet das Unternehmen Park & Control alle Nutzer von betreuten Parkplätzen, elektronische Parkscheiben gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu platzieren, sie sollte nicht im verdunkelten Rand angebracht sein. Analoge Parkscheiben aus Papier oder Plastik müssten so deutlich auf dem Armaturenbrett ausgelegt werden, dass diese für Kontrolleure gut sichtbar seien. In der Regel würden Vertragsstrafen-Hinweise durch die Kontrolleure an der Windschutzscheibe angebracht. Eine einheitliche Kulanz-Regelung, in welchen Fällen der Dienstleister auf diese Vertragsstrafen verzichtet, gibt es nicht – das hängt offenbar von den speziellen Bedingungen im Einzelfall ab.

Park & Control betreut in Oberhausen derzeit nach Angaben des Unternehmens bis zu zu zehn Objekte, darunter nicht nur Parkplätze von Supermärkten, sondern auch von Mehrfamilienhäusern und Firmen, die ihre Mitarbeiterplätze wegen möglicher Fremd- oder Dauerparker überwachen lassen.

Seit Jahren beklagen sich allerdings Autofahrer darüber, dass sie überhaupt auf Parkplätzen von Supermärkten Strafe zahlen müssen – und nennen das „Abzocke“: 2018 schrieben wir über „Kunden beklagen Abzocke auf dem Supermarkt-Parkplatz“ oder auch über „Schock am Supermarkt: 30 Euro für vergessene Parkscheibe“. Schon 2015 gab es „Ärger über Knöllchen am Supermarkt-Parkplatz in Oberhausen“ und „Parkscheibe vergessen – Oberhausenerin soll 30 Euro zahlen“.