Oberhausen. Eine WAZ-Leserin vergisst die Parkscheibe auf dem Parkplatz und soll nun 50 Euro Strafe zahlen. Denn prompt kam auch die Post vom Inkasso-Unternehmen.

Strafe muss sein. Das sieht Renate Stegen ein. Doch mittlerweile mehr als 50 Euro für eine vergessene Parkscheibe? Das findet die WAZ-Leserin übertrieben.

Was war geschehen? Im Dezember hat die Styrumerin in der Filiale der Supermarktkette Penny an der Hermann-Albertz-Straße eingekauft. Dass es auf dem Parkplatz eine Parkscheiben-Pflicht gibt, hatte sie „einfach vergessen“, wie sie sagt.

Als sie das Knöllchen an ihrem Wagen entdeckte, musste sie schlucken: 30 Euro! Bei dieser hohen Summe wollte sie erst einmal die schriftliche Zahlungsaufforderung abwarten. So ein Schreiben kommt ja immer, dachte sie – so wie bei Knöllchen, die das Ordnungsamt verhängt, auch.

Mahngebühren und Zinsen

Falsch gedacht: Statt der Zahlungsaufforderung kam Post eines Inkasso-Unternehmens. Inklusive Mahngebühren und Zinsen sollte sie nun eine Summe von 52,68 Euro zahlen. „Eine Unverschämtheit!“ Die harten Maßnahmen hält Renate Stegen für sehr kundenunfreundlich.

Knöllchen „Ich kann nur jedem Kunden dringend zur Vorsicht raten.“ Die 62-Jährige hat die Summe bezahlt. „Aus Angst.“ Denn das Inkasso-Büro drohte bei Nicht-Zahlung mit noch höheren Kosten.

Andreas Krämer, Sprecher der auch für die Penny-Märkte zuständigen Rewe-Group, verteidigt das Vorgehen: Es habe in der Oberhausener Filiale oft Probleme mit Fremd- und Dauerparkern gegeben. Deshalb habe man sich für die Parkscheiben-Pflicht entschieden – zum Wohl der Kunden.

Anwalt sieht rechtliche Probleme

Mit der Höhe der Strafgebühr habe der Penny-Markt dagegen nichts zu tun. Das sei Sache des Dritt-Unternehmens, das die Rewe-Group für die Parkraum-Überwachung engagiert habe. In diesem Fall ist das die Park & Control PAC GmbH mit Sitz in Berlin.

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Und dort heißt es: 30 Euro seien nötig, um kostendeckend arbeiten zu können. Und warum wird so schnell ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet? „Um die Kosten und damit die Beträge (der) Vertragsstrafen nicht weiter erhöhen zu müssen, erfolgt durch uns keine weitere Zahlungserinnerung“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Das sieht Fritz Steinebach ganz anders. Der Oberhausener Anwalt hat sich nicht zum ersten Mal mit einem solchen Fall beschäftigt. Gegen die Strafgebühr sei – auch in der Höhe – rechtlich nichts einzuwenden. „Das ist Privatgelände, die dürfen das.“

Aber sofort ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, hält er für rechtlich nicht in Ordnung: „Es besteht eine Schadenminderungspflicht.“ Heißt: Das Unternehmen ist verpflichtet, den Schaden für den Kunden so gering wie möglich zu halten. Aber durch ein Inkasso-Unternehmen entstünden ja erst recht höhere Kosten, sagt Fritz Steinebach.