Oberhausen. Immer mehr Menschen sind betroffen: Der Corona-Schnelltest ist positiv. Was muss ich, was müssen meine Kontaktpersonen tun? Fragen und Antworten.

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, macht sich nicht nur Sorgen um seine Gesundheit, sondern steht gerade in diesen Tagen vor der Frage: Wie muss ich mich verhalten? Was gilt für meine Kontaktpersonen? Regeln ändern sich ständig, das Gesundheitsamt Oberhausen ist wegen der rasant steigenden Fallzahlen derart überlastet, dass es die Kontaktpersonen von Infizierten schon gar nicht mehr anruft.

Um der großen Verunsicherung vorzubeugen, hat die Stadt Oberhausen nun alle gültigen Regeln aktualisiert – und schickt die Informationen künftig per Brief an alle nachweislich Infizierten in der Stadt. Verbunden damit ist erneut die Bitte an alle Betroffenen, die Informationen an die jeweiligen Kontaktpersonen weiterzugeben. Auf drei DIN A4-Seiten wird erklärt, wie man sich verhalten soll.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ich habe selbst einen Schnelltest durchgeführt, das Ergebnis ist positiv. Was muss ich tun? Die Stadt bittet darum, eine zertifizierte Teststelle aufzusuchen und einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. Übersicht der Teststellen: www.oberhausen.de/testen.

Der Antigen-Schnelltest ist positiv, was ist zu tun? Ein weiterer Test ist nötig, nach Möglichkeit ein PCR-Test, entweder bei einer zertifizierten Teststelle oder in einer Arztpraxis. Sollte kein PCR-Test zur Verfügung stehen, reicht zunächst die Bestätigung des zweiten zertifizierten Antigentests zur Bestätigung einer Coronavirus-Infektion aus. Dies gilt, wenn keine akuten Symptome vorliegen. Wer jedoch Symptome zeigt wie Husten, Fieber oder Schnupfen, muss zunächst die Hausarztpraxis kontaktiert werden. Wichtig: Bis zum Erhalt des PCR- oder des (zweiten) Antigen-Testergebnisses müssen sich Betroffene zu Hause isolieren.

Was bedeutet häusliche Isolation? Betroffene dürfen keinen Besuch empfangen. Der Kontakt zu Personen innerhalb der eigenen Häuslichkeit sind auf ein Mindestmaß zu beschränken – sofern sie nicht selbst in Isolierung oder Quarantäne sind oder auf deren Unterstützung man angewiesen ist. Bei unverzichtbaren Kontakten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die Isolation darf man verlassen, um zur Teststelle oder zur Arztpraxis zu gelangen.

Welche Hygiene-Regeln sind zu beachten? Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, sollte durchgängig möglichst eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten. Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sollten nicht genutzt werden.

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Der zweite Antigen- oder PCR-Test ist negativ, wie geht’s weiter? Die Isolierung kann umgehend beendet werden, Betroffene müssen nichts weiter unternehmen.

Der zweite Antigen- oder PCR-Test ist positiv, was nun? Die Isolation wird zwingend fortgesetzt – und zwar für insgesamt zehn Tage, gerechnet ab Beginn der Symptome oder wenn keine Symptome vorliegen, ab dem Datum des ersten positiven Tests. Dabei darf der Abstand zwischen Symptombeginn und Vornahme des ersten Testes maximal 48 Stunden betragen, ansonsten gilt das Datum des ersten positiven Tests.

Wird die Isolation behördlich angeordnet? Für die Isolation ist keine behördliche Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Coronatest-und-Quarantäneverordnung. Für den Arbeitgeber ist die Vorlage des positiven PCR- oder Antigen-Testnachweises ausreichend.

Was ist während der Isolation zu beachten? Treten neue, leichte Symptome auf, bittet das Gesundheitsamt, diese zu melden: kontakt.corona@oberhausen.de. Verschlechtert sich der Allgemeinzustand, sollten Betroffene ihren Hausarzt kontaktieren und um Rat fragen. Hat die Praxis geschlossen, können sich Infizierte an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung wenden, unter 116 117. Bei allen lebensbedrohlichen Symptomen wie etwa akute Atemnot, starkes Fieber, Brustschmerzen, sollten die Erkrankten umgehend den Notruf 112 wählen.

Das Gesundheitsamt der Stadt Oberhausen, aufgenommen im November 2020. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an ihrer Belastungsgrenze, die Nachverfolgung der Corona-Kontakte kann mittlerweile nicht mehr gewährleistet werden.
Das Gesundheitsamt der Stadt Oberhausen, aufgenommen im November 2020. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an ihrer Belastungsgrenze, die Nachverfolgung der Corona-Kontakte kann mittlerweile nicht mehr gewährleistet werden. © Foto: Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Was geschieht nach zehn Tagen Isolation? Nach zehn Tagen können Betroffene ihre Isolation eigenständig und ohne weiteren Test beenden. Allerdings nur dann, wenn mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vorlagen.

Kann ich die Isolation verkürzen? Frühestens am siebten Tag kann die Isolation beendet werden, wenn 48 Stunden vorher keine Symptome vorlagen und ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegt. Wer in medizinischen Berufen arbeitet, muss zwingend einen negativen PCR-Test vorlegen, um die Isolation zu verkürzen; ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus. Das Ergebnis muss einen Monat aufgehoben werden, da das Gesundheitsamt es zur Prüfung anfordern kann. Zudem sind Betroffene verpflichtet, das negative Ergebnis dem Arbeitgeber oder der Kindertageseinrichtung bzw. der Schule vorzulegen, wenn die Isolation frühzeitig beendet werden soll.

Wie verhalte ich mich nach der Isolation? Auch nach der Isolation sollten Betroffene besonders vorsichtig sein. Experten raten, für insgesamt 14 Tage (beginnend ab dem ersten Tag der Isolation) die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Wie werden meine Kontakte informiert? Das Oberhausener Gesundheitsamt kann die Kontaktnachverfolgung nicht mehr leisten, die Belastung ist zu groß geworden. Wer positiv getestet wurde, muss selbst aktiv werden und die Kontaktpersonen der vergangenen zwei Tage (vor den ersten Symptomen oder wenn keine vorhanden sind vor dem Test) schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren.

Wer gilt als Kontaktperson? Kontakte sind diejenigen Personen, mit denen ein Infizierter für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern in Kontakt war – und keine Maske getragen wurde. Informiert werden sollten zudem auch Mitmenschen, die sich über einen längeren Zeitraum mit dem Infizierten in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum befunden haben.

Was müssen Kontaktpersonen beachten? Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich für insgesamt zehn Tage zu Hause in Quarantäne zu begeben – gerechnet ab dem Tag, an dem die Symptome bei der infizierten Person begonnen haben oder wenn keine Symptome vorliegen, ab Datum des ersten positiven Tests. Es gelten die oben aufgeführten Quarantäne-Regeln für Infizierte.

Wann müssen Kontaktpersonen NICHT in Quarantäne? Kontaktpersonen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend in Quarantäne. Nämlich wenn sie:
eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben

  • geimpft und genesen sind
  • vor 15 Tagen zum zweiten Mal geimpft wurden
  • ihre zweite Impfung nicht länger als 90 Tage her ist


Wo finde ich weitere Informationen im Internet?
Auf etlichen Seiten können Betroffene weitere Informationen enthalten, etwa hier:
Stadt Oberhausen: www.oberhausen.de/corona
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: www.mags.nrw
Robert Koch-Institut: www.rki.de