Oberhausen. Die Corona-Zahlen explodieren. Oberhausen bittet alle Einwohner: Wer infiziert ist, muss sich selbst in Quarantäne begeben. Diese Regeln gelten.
Die Stadt bittet jetzt alle Oberhausenerinnen und Oberhausener bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie um ihre aktive Mithilfe. Durch die enorm gestiegenen Covid-Fälle ist den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes eine zeitnahe Nachverfolgung von Kontaktpersonen nicht mehr möglich. Deshalb gilt ab sofort: Wer durch einen Schnelltest positiv auf Corona getestet wurde, muss selbstständig einen PCR-Test durchführen lassen und sich solange zu Hause isolieren, bis das Ergebnis feststeht. Außerdem sind alle Erkrankten aufgefordert, selbst ihre Kontaktpersonen zu informieren.
Da Omikron inzwischen bundesweit für Zehntausende Neuinfektionen täglich sorgt, steht zwar bereits diese nächste Änderung vor der Tür: PCR-Tests sollen künftig nur noch Risikopatienten und medizinisches Personal erhalten, alle anderen nur Schnelltests. Doch noch gelten folgende Regelungen:
Wer ein positives Testergebnis hat, aber ohne Symptome ist, sollte sich zunächst telefonisch mit seinem Hausarzt, einem zertifizierten Testanbieter oder der Teststelle des DRK am Centro-Parkhaus P8 in Verbindung setzen, um einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen zu lassen. „Die Teststelle am P8 macht aber in jedem Fall zunächst noch einmal einen eigenen Schnelltest und führt nur wenn dieser positiv ist, einen PCR-Test durch“, erläutert Stadtsprecher Frank Helling. Oberhausener, die bereits unter Husten, Fieber, Schnupfen oder anderen Beschwerden leiden, sollten sich – ebenfalls telefonisch – auf alle Fälle erst an ihren Hausarzt wenden.
Bis zum negativen Testergebnis zu Hause bleiben
Alle Betroffenen sind in jedem Fall verpflichtet, sich zu Hause zu isolieren, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. „Auch der Kontakt zu den Mitbewohnern sollte auf ein Mindestmaß beschränkt werden.“ Bei unverzichtbaren Kontakten sollte immer eine medizinische Maske getragen werden. Kurzfristig raus aus der Isolation darf nur, wer zur Teststelle oder zum Arzt fährt. „Dabei aber bitte unbedingt eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil, oder zumindest eine medizinische Maske tragen“, ergänzt Helling.
Sollte der PCR negativ ausfallen, kann die Isolation sofort beendet werden. Bei einem positiven Ergebnis dagegen – egal ob es sich um einen Erst- oder Bestätigungstest handelt – müssen Betroffene für insgesamt zehn Tage (gerechnet ab Beginn der Symptome oder ab dem ersten positiven Testergebnis) in Quarantäne. „Danach darf man ohne einen weiteren Test wieder raus.“
Unter bestimmten Bedingungen kann die Quarantäne auch verkürzt werden (gilt auch für Kita- und Schulkinder). Das ist etwa möglich, wenn man 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist und am siebten Tag einen zertifizierten Test (Antigentest oder PCR-Test) auf eigene Kosten durchführen lässt. „Das Ergebnis gilt auch als negativ, wenn ein CT-Wert von über 30 angegeben ist“, erläutert Helling. Der Stadtsprecher rät: „Dieses Ergebnis sollte für einen Monat aufbewahrt werden, da es durch das Gesundheitsamt zur Überprüfung angefordert werden kann.“ Betroffene seien außerdem verpflichtet, das negative Ergebnis ihrem Arbeitgeber oder der Kita bzw. der Schule vorzulegen.
Wer geboostert ist, muss nicht in Quarantäne
Für alle, die in einem medizinischen Bereich tätig sind, gilt eine ähnliche Regelung. Einzige Ausnahme: Zur vorzeitigen Entlassung aus der Isolation ist ein negativer PCR-Test notwendig. Ein Schnelltest reicht hier nicht aus. Für die Selbstisolation ist keine behördliche Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. „Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung“, betont Helling. Für den Arbeitgeber sei die Vorlage des positiven PCR-Testnachweises ausreichend.
Bei Atemnot sofort den Rettungsdienst alarmieren
Corona-Infizierte mit leichten neuen Symptomen sollten sich beim Gesundheitsamt melden unter: kontakt.corona@oberhausen.de. Der Hausarzt sollte sofort eingeschaltet werden, wenn das Allgemeinbefinden beeinträchtigt ist.Sind die Praxen geschlossen, bitte unter der Rufnummer 116 117 den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung einschalten. Bei allen lebensbedrohlichen Symptomen wie etwa akute Atemnot, starkes Fieber, Brustschmerzen, sollte unverzüglich die Leitstelle der Feuerwehr unter 112 alarmiert werden.
Alle Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor den ersten Symptomen oder wenn keine vorhanden sind vor dem Test) sollten im Infektionsfall natürlich auch so schnell wie möglich eigenständig informiert werden. Als Kontaktpersonen gelten alle, mit denen man mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern zusammen war, ohne dass eine Maske getragen wurde. Außerdem Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Alle Mitglieder eines Haushaltes gehören in jedem Fall dazu.
Auch diese Kontaktpersonen müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Für sie gilt dann die gleiche Vorgehensweise wie für die Infizierten. Nicht in Selbstisolation muss allerdings: Wer eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten hat. Dazu sind stets drei Impfungen nötig (auch bei Johnson & Johnson). Auch wer geimpft und genesen ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für alle, die 15 Tage vor dem Kontakt zum zweiten Mal geimpft wurden oder deren zweite Impfung nicht länger als 90 Tage her ist (gilt auch für Johnson & Johnson) oder die genesen sind (28. bis 90. Tag nach einer Infektion).