Oberhausen. In Oberhausen gelten ab Freitag die neuen Regeln der Corona-Schutzverordnung. Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt vielerorts einen Test.

Bund und Länder haben sich auf eine neue, vereinfachte Corona-Schutzverordnung geeinigt, die am Freitag in Kraft tritt. Die Regeln gelten ab diesem Tag auch in Oberhausen – wie in ganz NRW, so lange die Landesinzidenz über 35 liegt.

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„Die neue Verordnung ist geprägt vom Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen“, heißt es in einer Erklärung aus dem Rathaus. Es bleibt eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie eine Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen.

Wer weder genesen noch vollständig geimpft ist, benötigt ab Freitag in folgenden Bereichen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf: Veranstaltungen und Sport in Innenräumen, Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung, Großveranstaltungen im Freien (ab 2500 Personen). In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt die Regel auch bei einer Landesinzidenz unter 35.

In Clubs, Diskotheken und bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz muss sogar ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Da Schülerinnen und Schüler in den Klassen regelmäßig getestet werden, benötigen sie keinen weiteren Testnachweis, der Schülerausweis reicht aus.