Oberhausen. Schafft es Oberhausen nicht, die Coronazahlen zu senken, rutscht die Stadt wieder in die Inzidenzstufe 2. Das hätte schärfere Regeln zur Folge.

Die Inzidenz in Oberhausen hat am Wochenende die wichtige Marke von 35 überschritten. Am Sonntag lag der Wert mit 38,9 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen bereits am zweiten Tag in Folge über 35. Laut Coronaschutzregel treten schärfe Regeln in Kraft, sobald die Marke an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird.

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Bei einem Inzidenzwert zwischen 35,1 und 50 gelten die Coronaregeln der Inzidenzstufe 2. Betroffen wären dann unter anderem erneut der Einzelhandel und die Gastronomie in Oberhausen, aber auch die Kinder- und Jugendarbeit: Finden hier Treffen in Innenräumen statt, gilt in der Inzidenzstufe 2 eine Beschränkungen auf 20 Teilnehmer, draußen auf 30. Zudem gilt eine Testpflicht – auch ein beaufsichtigter Corona-Selbsttest ist möglich. Werden alle Beteiligte zuvor getestet, sind aber auch weiterhin Ferienangebote und -reisen möglich.

Restaurantbesuch: Nur mit Test im Innenraum

Im Einzelhandel – ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung – darf pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche maximal eine Kundin oder ein Kunde gleichzeitig im Geschäft sein. Trödelmärkte dürfen mit begrenzter Besucherzahl stattfinden, auch „Kirmeselemente“, wie es in der Landesverordnung heißt, sind zulässig für Gäste mit negativem Corona-Schnelltest. Das Sterkrader Sommervergnügen steht also vorerst nicht auf der Kippe.

Wer ein Restaurant besucht und dafür im Innenraum Platz nehmen möchte, muss laut Regelwerk der Inzidenzstufe 2 einen negativen Coronatest vorlegen.

Konzerte, Theateraufführungen und andere Kulturangebote können bei gleichbleibend hoher Inzidenz vor maximal 500 Gästen stattfinden – egal, ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Die Besucherinnen und Besucher müssen einen festen Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu Anderen einnehmen. Bei Sportveranstaltungen im Freien sind bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität des Stadions darf nicht überschritten werden.

Coronaregeln für Schwimmbäder und Indoor-Spielplätze

Schwimmbäder dürfen öffnen, sofern nicht mehr als eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche eingelassen wird und diese negativ getestet wurde. Die sieben-Quadratmeter-Regel gilt bei einer nachhaltigen Inzidenz von über 35 und unter 50 auch für Indoor-Spielplätze und Spielhallen.

Durch eine Ausnahmeregelung in der Corona-Schutzverordnung sind private Partys wie Hochzeiten und langfristig geplante Feiern ohne Mindestabstand und Maskenpflicht möglich. Dafür muss allerdings ein umfassendes Schutzkonzept vorliegen.