Oberhausen. Massenschlägerei mit 100 Leuten am Bahnhof Sterkrade in Oberhausen. Ein 24-Jähriger mischte 2019 mit – akzeptiert seine Verurteilung aber nicht.

Alles andere als friedlich ging es am Abend des 30. September 2019 nach einem Regionalliga-Spiel von Rot-Weiß Oberhausen gegen den BVB am Bahnhof Sterkrade zu. Fans von RWO und von Rot-Weiß Essen sowie einige Dortmunder Anhänger, die mit Bussen vom Spiel in Dortmund zurückgekehrt waren, prügelten mit Fäusten und Latten aufeinander ein. Insgesamt sollen bis zu 100 Personen beteiligt gewesen sein. Mittendrin soll ein 24-jähriger Oberhausener gewesen sein, der nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg vergeblich gegen eine Geldstrafe kämpfte.

Wegen Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung war der kaufmännische Angestellte damals per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Der Oberhausener legte Widerspruch ein. Doch das Amtsgericht Oberhausen war im Oktober 2020 davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte gewusst haben muss, dass sich die Beteiligten zu dem gewalttätigen Treffen verabredet hatten und dass der 24-Jährige mitten im Getümmel zuschlug. Das Amtsgericht legte sogar noch zehn Tagessätze drauf, womit der Angeklagte nunmehr als vorbestraft gilt.

Verteidiger: „Mein Mandant ist kein Hooligan.“

Dies versuchte er jetzt in der Berufung vor dem Landgericht Duisburg abzuwenden. „Mein Mandant ist kein Hooligan“, argumentierte der Verteidiger. Bislang sei der 24-Jährige noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. „Er hatte keine Ahnung von irgendeiner Absprache.“ Als der Angeklagte nach der Rückkehr aus Dortmund in seinen am Sterkrader Bahnhof geparkten Wagen einsteigen wollte, sei er in die Auseinandersetzung geraten. „Es kann sein, dass er sich gewehrt hat, als er attackiert wurde.“

Video-Aufnahmen, die eine Anwohnerin von der Fan-Schlacht mit ihrem Handy gemacht hatte, zeichneten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft allerdings ein ganz anderes Bild. Mitten im dicksten Getümmel sei der Angeklagte zu finden gewesen. An dessen Identität gebe es aufgrund zuvor von der Polizei schon beim Eintritt ins Dortmunder Stadion gemachten Aufzeichnungen nach Ansicht der Anklagevertreterin keinen Zweifel.

Berufung des Oberhauseners wurde abgewiesen

Vergeblich plädierte der Verteidiger darauf, dass man über eine Verurteilung wegen Körperverletzung nachdenken müsse, ein Landfriedensbruch aber völlig unbewiesen sei. Doch auch das sah das Gericht am Ende der recht kurzen Beweisaufnahme anders und schloss sich der Argumentation der Anklage an. Die Berufung des Oberhauseners wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der junge Mann muss nun 3000 Euro zahlen. Und sein polizeiliches Führungszeugnis könnte seinen weiteren beruflichen Werdegang erschweren.