Oberhausen. . Das Landgericht Duisburg befasst sich erneut mit einer handfesten Auseinandersetzung, zu der es 2014 am Bahnhof Sterkrade in Oberhausen kam.

  • Sechs Oberhausener müssen sich wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten
  • Das Amtsgericht hatte vier von ihnen bereits 2015 zu Bewährungsstrafen verurteilt
  • Die vier Männer, aber auch die Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein

Alles andere als friedlich ging es nach einem Auswärtsspiel von Rot-Weiß Oberhausen am 24. Mai 2014 am Sterkrader Bahnhof zu. Vor einer Gaststätte, in der sich RWO-Fans regelmäßig trafen, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe junger Libanesen. Die flüchteten in einen nahen Imbiss. RWO-Fans warfen Tische und Barhocker gegen die Scheibe, als Antwort flogen von drinnen Flaschen. Jetzt muss sich das Landgericht Duisburg in 2. Instanz mit dem Vorfall beschäftigen. Sechs 22 bis 30 Jahre alte Oberhausener müssen sich wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten.

Ausgang völlig offen

Das Amtsgericht Oberhausen hatte vier der Männer deshalb im November 2015 zu jeweils sieben Monaten mit Bewährung verurteilt. Zwei junge Angeklagte wurden frei gesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Rechtsmittel ein: Sie will in der Berufung eine Verurteilung aller Angeklagten zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung erreichen. Auch die vier vom Amtsgericht verurteilten Männer widersprachen dem Urteil. Der Ausgang des Berufungsverfahrens ist damit völlig offen. Die Angeklagten bestritten weitgehend jede Schuld: Sie hätten zwar mitbekommen, dass es vor der Gaststätte einen Tumult gab, sich eine Gruppe junger Männer offenbar unbedingt mit den RWO-Fans anlegen wollte, so die übereinstimmenden Aussagen der sechs Oberhausener.

Siebter Angeklagter sagte als Zeuge aus

Einer der Angreifer habe provozierend im Unterhemd vor den Oberhausener Fans gestanden. Doch als plötzlich eine ganze Gruppe von RWO-Anhängern auf die jungen Libanesen losgegangen sei, hätten die sich in den Imbiss geflüchtet. Barhocker, Gläser und Flaschen seien geflogen, so die Angeklagten. Die Gruppe aus dem Imbiss habe sich mit Messern bewaffnet und schließlich flüchten können. Die Angeklagten wollen bei dem ganzen Geschehen aber nur eine beobachtende Rolle gehabt haben.

Spannend wird der Prozess, der in der kommenden Woche abgeschlossen werden soll, durch einen siebten Angeklagten. Der Heranwachsende hatte seine Strafe von vier Wochen Arrest akzeptiert. Das Urteil wurde rechtskräftig. Bei einer anschließenden Vernehmung als Zeuge soll er die ehemaligen Mitangeklagten zum Teil schwer belastet haben.