Oberhausen. Im Fahrradboom der Corona-Krisenzeit raten die Verbraucherschützer dringend, den Versicherungsschutz zu überprüfen. Wer zahlt wann was?

Der durch die Corona-Pandemie beschleunigte Fahrradboom zeigt: Die Bürger kaufen nicht nur mehr Fahrräder, sondern auch deutlich teurere. Wer ein elektrisch betriebenes Fahrrad, also ein E-Bike, erwirbt, legt meist mehrere tausend Euro auf den Tisch. Zudem kann man mit den neuen Fahrrädern schwerwiegendere Unfälle mit größeren Schäden bauen als früher – sie sind schwerer und im Durchschnitt viel schneller. Deshalb rät die Oberhausener Verbraucherzentrale, die Versicherungslage der Zweiräder zu prüfen: „Ohne die richtige Versicherung sollte sich niemand auf Bike & Co. schwingen.“

Ingo Aulbach, Sprecher Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Rhein-Ruhr, aus Oberhausen.
Ingo Aulbach, Sprecher Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Rhein-Ruhr, aus Oberhausen. © Carlo Blum

Absolut unverzichtbar ist beispielsweise die „Private Haftpflichtversicherung“: Denn wer anderen einen Schaden zufügt, muss grundsätzlich dafür aufkommen – in unbegrenzter Höhe. Eine solche Police leistet auch, wenn Radler etwa ein parkendes Auto beschädigen oder wenn Dritte nach einem Unfall gegenüber dem Biker Schadensansprüche geltend machen. Sie schließt nach Angaben der Verbraucherzentrale auch Räder mit Elektromotor (Pedelecs) ein, die mit maximal 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer Fahrt aufnehmen können. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man anderen unbeabsichtigt zufügt.

Ingo Aulbach, Sprecher des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute Rhein-Ruhr, weist darauf hin, dass Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auch für fahrlässig verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht verantwortlich sind. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine so genannte „Kinderkulanzklausel“ an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt.

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Über die „Hausratversicherung“ sind Fahrräder und Pedelecs in der Regel gegen Einbruchdiebstahl abgesichert. Ersatz gibt es, wenn das Gefährt aus Keller oder Garage gestohlen wird. Aulbach erläutert aber, dass dieser Versicherungsschutz oft auf Fahrräder und „nicht selbstfahrende Fahrzeuge“ beschränkt ist. Deshalb seien auch Besitzer von E-Bikes, erst recht von Pedelecs, gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung wirklich für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.

Noch eine Hürde: Wird das Rad außerhalb verschlossener Räume entwendet, gilt das nur als „einfacher Diebstahl“ – im Grundtarif bietet die „Hausratversicherung“ nach Angaben der Verbraucherzentrale dann oft keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz. Räder und Pedelecs können gegen einen höheren Beitrag aber auch außerhalb der eigenen vier Wände mitversichert werden. Jährlich werden immerhin rund 292.000 Räder bundesweit gestohlen.

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Möglich ist auch eine „Extra-Fahrradversicherung“ für teure Räder: Denn der Versicherungsschutz für Räder in der Hausratversicherung ist oft gedeckelt, häufig nur bis wenige Prozent des versicherten Hausrats. Reicht das nicht, sollte mit dem Versicherer für teure Rennräder oder E-Bikes eine höhere Leistung vereinbart werden. Alternativ sind spezielle Fahrradversicherungen eine Möglichkeit. Diese haben jedoch ihren Preis: Häufig müssen für die Versicherung eines Rades im Wert von 1500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden. Dafür bieten diese Policen nicht nur Versicherungsschutz bei Diebstahl, sondern übernehmen auch Reparaturkosten und leisten bei Unfällen.

Eine Pflicht, eine spezielle „Kfz-Haftpflichtversicherung“ abzuschließen, existiert für S-Pedelecs, also „Leichtkrafträder mit geringer Leistung“ (Bis zu 45 Stundenkilometer und Motorleistung von bis zu 4000 Watt). Sie dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (enthalten im Autoführerschein der Klasse B) und einem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Ergänzt werden kann die Haftpflicht um die Teilkaskoversicherung, die auch Schutz vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand, Naturgewalten oder durch den Zusammenstoß mit Tieren bietet. -ps