Oberhausen. Coronavirus in Oberhausen: Per Allgemeinverfügung bremst die Stadt Silvesterfeiern auf zentralen Plätzen aus – und verbietet Feuerwerk.

Die Stadt Oberhausen nutzt den Rahmen der Landes-Corona-Schutzverordnung und verbietet zum Jahreswechsel an zentralen Plätzen im Stadtgebiet das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk komplett. Sie befürchtet sonst, dass sich viele Gruppen privat an den in früheren Jahren so beliebten Orten versammeln – und sich das Coronavirus noch schlimmer ausbreitet. Dabei hat Oberhausen bereits mit 342,1 den höchsten Sieben-Tages-Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen in ganz Nordrhein-Westfalen erreicht.

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Die Schutzverordnung ermöglicht allen Städten und Gemeinden, „publikumsträchtige Plätze“ zu identifizieren – und hier ausdrücklich ein Feuerwerksverbot auszusprechen. Denn nach dem neuen Corona-Bundesrecht ist allen Händlern zwar der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik grundsätzlich verboten worden. Wer sich als Privatmann allerdings rechtzeitig mit Böllern und Raketen eingedeckt hat oder alte Bestände aus den Vorjahren in seinem Keller hortet, der könnte an Silvester privat den dunklen Nachthimmel mit Glühsternen und Glitzerwolken bedecken. Denn das Abschießen von Feuerwerk ist für Privatleute in den Corona-Schutzverordnungen nicht explizit verboten worden, es gibt bisher nur den Rat der Politiker, Böller und Raketen nicht zu zünden.

Wegen Coronavirus: Oberhausen untersagt Zünden von Pyrotechnik

Nun untersagt die Stadt per Allgemeinverfügung, die in einem Sonderamtsblatt am 21. Dezember 2020 veröffentlicht worden ist, in Absprache mit der Polizei auf folgenden Plätzen das Zünden von Pyrotechnik: Altmarkt (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), Willy-Brandt-Platz vor dem Hauptbahnhof (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), Arnold-Rademacher-Platz vor dem Sterkrader Bahnhof (Stadtbezirk Sterkrade) sowie auf dem Marktplatz Osterfeld (Stadtbezirk Osterfeld). Das Feuerwerksverbot betrifft nicht nur den Platz alleine, sondern auch die ihn umgebenden Straßen. So will die Stadt in der Silvesternacht Menschenansammlungen vermeiden, die zu einer noch weiteren Verbreitung des Coronavirus’ beitragen würden.

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Krisenstabsleiter und Ordnungsdezernent Michael Jehn begründet die Feuerwerksverbote in der Allgemeinverfügung der Stadt für die vier Orte in Oberhausen wie folgt: „Bei diesen Plätzen handelt es sich um die zentralen Plätze der jeweiligen Stadtbezirke, die über eine gute Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit verfügen, so dass hier grundsätzlich ein erhöhtes Besucheraufkommen zu verzeichnen ist.“ In den letzten Jahren hätten sich Plätze als beliebte Treffpunkte etabliert, um den Jahreswechsel zu feiern – auch in nicht-organisierter Form. „Ein verstärktes Publikumsaufkommen zum Jahreswechsel wird vor allem auf dem Altmarkt und dem Marktplatz Osterfeld auch durch den Umstand gefördert, dass sich im unmittelbaren Umfeld beider Plätze zahlreiche Anwohner befinden.“

Ziel: Eindämmung des Coronavirus’ in Oberhausen

Nach den Erfahrungen der Polizei kam es zudem insbesondere vor dem Hauptbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz in früheren Jahren zu vermehrten Einsätzen der Polizei – auch weil Feierlustige Raketen und Böller falsch handhabten. Ohne ein klares Feuerwerksverbot auf diesen Plätzen befürchtet die Stadt, dass diese zum bevorstehenden Jahreswechsel 2020/2021 wieder von einem größeren Publikum aufgesucht werden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für NRW ist mit einem Wert von 186,2 (Vortag: 182,2) ebenfalls auf einem neuen Höchststand gestiegen: Hier lesen Sie die neuesten Corona-Daten.