Oberhausen. Der Verkauf von Feuerwerk für Silvester und Neujahr ist zwar bundesweit verboten – doch was ist, wenn Bürger Raketen im Keller gehortet haben?

Nach dem neuen Corona-Bundesrecht ist allen Händlern der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik grundsätzlich verboten worden. Wer sich allerdings rechtzeitig mit Böllern und Raketen eingedeckt hat oder alte Bestände aus den Vorjahren in seinem Keller hortet, der könnte an Silvester privat den dunklen Nachthimmel mit Glühsternen und Glitzerwolken bedecken. Denn das Abschießen von Feuerwerk ist für Privatleute in den Corona-Schutzverordnungen nicht explizit verboten worden, es gibt bisher nur den Rat der Politiker, Böller und Raketen nicht zu zünden.

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Michael Jehn, Personal- und Ordnungsdezernent der Stadt Oberhausen, ist der Leiter des Corona-Krisenstabs der Stadt.
Michael Jehn, Personal- und Ordnungsdezernent der Stadt Oberhausen, ist der Leiter des Corona-Krisenstabs der Stadt. © FUNKE Foto Services | Christoph Wojtyczka

Allerdings gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 grundsätzlich ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot. Im Kampf gegen die Ausbreitung des gefährlichen Coronavirus’ reicht dies den politischen Verantwortlichen allerdings noch nicht aus.

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Denn theoretisch dürften sich kleinere Gruppen, und zwar Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Personen, an verschiedenen Ecken eines Platzes treffen – und dort Böller werfen. Um dies zu verhindern, sollen die Städte nach den Corona-Schutzverordnungen überlegen, „auf publikumsträchtigen Plätzen“ ein Feuerwerksverbot auszusprechen.

Polizei hilft beim Böllerverbot mit

Der Oberhausener Krisenstab hat sich entschlossen, mit Hilfe der Erfahrungen aus den Vorjahren diese „publikumsträchtigen Plätze“ zu identifizieren. Dabei wird die Expertise der Polizei genutzt, die die Plätze identifizieren soll, die traditionsgemäß zu Silvester von vielen Menschen besucht werden. Denkbar wäre etwa ein Feuerwerksverbot für den beliebten Altmarkt in der Oberhausener Innenstadt oder für die Parkplätze am Sterkrader Tor. Entschieden ist allerdings noch nichts.

„Die neuen Corona-Bestimmungen geben uns klarere Bestimmungen an die Hand. Wir identifizieren zunächst die üblichen publikumsträchtigen Plätze und werden dann über das Böllerverbot entscheiden“, kündigt der Oberhausener Krisenstabsleiter Michael Jehn im Gespräch mit der Redaktion an.