Oberhausen. Die Obdachlosenhilfe „Solidarität in Oberhausen“ übt scharfe Kritik an der Arbeitsagentur: Lokal, das ehrenamtlich kocht, werde überprüft.

Eine Oberhausener Initiative kritisiert die Arbeitsagentur scharf: Die Gruppe „Solidarität in Oberhausen“ verteilt am Hauptbahnhof warme Mahlzeiten an Obdachlose und Bedürftige. Drei Restaurants unterstützen die Helfer dabei, indem sie in ihren Küchen ehrenamtlich Suppen und Eintöpfe vorbereiten. Eines der Restaurants wurde von der Agentur für Arbeit daraufhin überprüft, was bei den Inhabern und dem Verein für Entsetzen sorgt.

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Die Restaurants „Balcanico“, „Valdani“ und „Luikov“ erhalten nach Angaben des Vereins aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld. Das bedeutet, dass Mitarbeiter entweder nur wenige Stunden oder gar nicht arbeiten.

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Die Arbeitsagentur habe im „Luikov“ angefragt, ob Mitarbeiter für die Aktion eingesetzt würden, obwohl sich diese in Kurzarbeit befinden, berichtet Danilo Atzeni, Inhaber des „Valdani“ und Mitinhaber des „Luikov“. Sascha Prandstetter, Vorsitzender von „Solidarität in Oberhausen“ sieht das als „Sabotage“ der ehrenamtlichen Hilfe.

„Der Sache nachzugehen, ist absolut gerechtfertigt. Wir haben die Frage ganz klar beantwortet, dass wir ehrenamtlich und ohne Mitarbeiter für den Verein kochen“, sagt Danilo Atzeni. Daraufhin habe es allerdings weitere Nachfragen von der Agentur für Arbeit gegeben. „Spätestens, wenn wir sagen, dass wir es ehrenamtlich machen, müsste es gut sein“, meint der Gastronom. Er hat die Sorge, dass dadurch künftig ehrenamtliche Helfer abgeschreckt werden: „Wenn wir in unserer Gesellschaft an einem Punkt ankommen, an dem wir zweimal überlegen müssen, Bedürftigen zu helfen, läuft etwas schief.“

Oberhausener Gastronomien kochen für zehn bis 20 Personen

Zudem seien es keine großen Mengen, die von den Gastronomien zubereitet werden, ergänzt Prandstetter. Im Schnitt würde der Verein zehn bis 20 Mahlzeiten pro Essensausgabe verteilen. „Das hängt davon ab, wie weit der Monat fortgeschritten ist. Zum Monatsende füllt es sich.“ Der Vereinsvorsitzende sorgt sich nun darum, dass es schwieriger wird, Helfer zu finden, die für Obdachlose kochen: „Wir suchen noch weitere Restaurants und diese Suche gestaltet sich dann schwierig.“ Nach Angaben des Vereins sei die Arbeitsagentur wohl über Postings auf Facebook auf das Kochen für die Obdachlosenhilfe aufmerksam geworden.

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Aus Gründen des Datenschutzes möchte sich die Arbeitsagentur zum konkreten Fall nicht äußern. Grundsätzlich werde Hinweisen auf möglichen Leistungsmissbrauch immer konsequent nachgegangen, teilt eine Pressesprecherin auf Nachfrage mit. Da Kurzarbeitergeld aus Beitragsgeldern der Versichertengemeinschaft gezahlt werde, sei es die Pflicht der Arbeitsagentur. „Wir sind keine Ermittlungsbehörde“, heißt es weiter. Nur im Verdachtsfall oder auf Hinweise hin – oder bei offensichtlichen oder sich widersprechenden Angaben – könnten die Sachbearbeiter aktiv werden. Zusätzlich betont die Sprecherin, dass Leistungsmissbrauch bei Kurzarbeitergeld kein Massenphänomen sei.

Arbeitsagentur: Im Frühjahr gab es häufiger Fehler oder Missverständnisse

Essensausgabe an fünf Tagen

Als seine zentrale Mission betrachtet „Solidarität in Oberhausen“ (eine Ortsgruppe des Vereins „Solidarität in Mülheim“) die Versorgung Obdachloser mit einer warmen Mahlzeit und Getränken.

Die Ausgabezeiten sind immer montags, dienstags, donnerstags, freitags und sonntags von 18.30 Uhr bis circa 19.15 Uhr vor dem Haupteingang des Oberhausener Hauptbahnhofs.

Wer sich engagieren möchte oder weitere Informationen benötigt, kann Verantwortliche unter 0163/14 27 234 erreichen. Der Mülheimer Verein hat die Internetseite: www.si-mh.de

Aufgrund der hohen Inanspruchnahme im Frühjahr seien häufiger Missverständnisse oder Fehler aufgetreten, da viele Unternehmen kaum Erfahrung mit Kurzarbeitergeld hätten. Das dreistufige Prüfverfahren bei der Beantragung der Kurzarbeit erschwere Betrugsversuche.

Grundsätzlich sei ehrenamtliches Engagement von Arbeitnehmern immer möglich. „Zu beachten bleibt, dass diese Tätigkeiten einen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber generieren können, wenn diese in den Räumen des Beschäftigungsbetriebes und während der Kurzarbeit durchgeführt werden“, teilt die Agentur für Arbeit weiter mit. Dies würde zu einer Minderung des Kurzarbeitergeldes führen.

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