Oberhausen. Betriebe, die wegen der Coronakrise in Kurzarbeit sind, können den Lohnersatz ab sofort für 24 statt bislang zwölf Monate beantragen. So geht’s.

Oberhausener Unternehmen in Kurzarbeit können ab sofort beim Arbeitsamt eine Anzeige auf Verlängerung stellen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können die Betriebe Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten.

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Die übliche Bezugsdauer von zwölf Monaten wurde für solche Betriebe verlängert, die vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind. Den Lohnersatz gibt es maximal bis zum 31. Dezember 2021. Die dafür nötige Verlängerungsanzeige können Unternehmen nun formlos, etwa per E-Mail, stellen. Darauf weist die hiesige Arbeitsagentur hin.

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Wichtig sei allerdings, dass in der Anzeige die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung geschildert werden, entweder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vorgelegt oder – in Betrieben ohne Betriebsrat – die Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmern belegt und aufbewahrt werden.

Bezug von Kurzarbeitergeld kann unterbrochen werden

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Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld kann auch unterbrochen werden. Ist in einem Unternehmen zum Beispiel kurzfristig ein größerer Auftrag zu bearbeiten, kann der Bezug der Lohnersatzleistung ausgesetzt werden. Wird wieder Kurzarbeitergeld beantragt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Unterbrechungszeitraum. Wichtig ist, dass nach einer Unterbrechung von drei oder mehr Monaten eine erneute Anzeige der Kurzarbeit durch die Unternehmen und Betriebe erforderlich ist.

Nähere Infos: arbeitsagentur.de