Düsseldorf. . Kurzarbeitergeld-Antragsfrist für Arbeitgeber endet am 30. Juni. Geld sichert zwar Jobs, reicht bei tausenden Beschäftigten aber nicht zum Leben.

Die Corona-Krise hat zu einem noch nie dagewesenen Rekord bei der Kurzarbeit geführt. Für mehr als 2,3 Millionen Beschäftigte in NRW war für die Monate März und April Kurzarbeit angezeigt worden, berichtet die Regionaldirektion für Arbeit in NRW. Immerhin mehrere Tausend Beschäftigte aber erhalten wegen des Kurzarbeitergeldes so wenig Lohn, dass sie bei den Jobcentern Hilfe zur Grundsicherung beantragt haben.

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Insgesamt 16.071 Empfänger von Kurzarbeitergeld haben, Stand April und Mai, über die Grundsicherung ihre Bezüge aufgestockt, sagt ein Sprecher der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage. Sie erhalten damit bis zu 432 Euro aus dem Arbeitslosengeld II; zudem übernimmt das jeweilige Jobcenter die Kosten der Unterkunft und für Versicherungen, teilte die Regionaldirektion der Arbeitsagentur NRW mit.

Aufstockung wegen Corona erleichtert

"Wir hätten erwartet, dass die Zahl der Aufstocker höher ist", sagte der Sprecher. Möglich sei, dass viele Arbeitnehmer Vorbehalte haben, zum Jobcenter zu gehen. "Oder sie wissen nicht, dass Sie wegen der Corona-Krise Aufstockung beantragen können", die zudem wegen Corona erleichtert worden sei, erklärte der Sprecher: "Man muss derzeit bei einem Antrag dem Jobcenter als Kurzarbeiter nicht Einsicht in seine Vermögensverhältnisse geben". Auch gebe es noch keine Obergrenze bei der Wohnungsgröße, wie bei Beziehern von Hartz IV, sagte der Sprecher.

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Die Aufstockung sei auf sechs Monate befristet. Die aktuelle Rechtslage gelte bei Neuanträgen vorläufig bis zum 31. Juni, erklärt der Sprecher.

Zur konkreten Zahl der Beschäftigen in Kurzarbeit gibt es bei der Arbeitsagentur für NRW noch keine genauen Zahlen. Zahlen für März etwa lägen erst Anfang Juli vor. Das liege am Prinzip der Abwicklung, erklärte der Sprecher: Arbeitgeber müssen Kurzarbeit erst der Arbeitsagentur anzeigen, wenn sie eine wirtschaftliche Verschlechterung erwarten. Erst im Nachgang müssen Sie dann der Arbeitsagentur konkret nachweisen, wieviele Mitarbeiter tatsächlich in Kurzarbeit gegangen sind und das Kurzarbeitergeld dann konkret beantragen.

Kurzarbeitergeld für März: Antragsfrist endet am 30. Juni

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Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit hat deshalb am Donnerstag auf eine wichtige Frist hingewiesen: "Anträge auf die Erstattung der im Monat März in Vorleistung erbrachten Lohnersatzleistung müssen nun bis zum 30. Juni bei den Agenturen für Arbeit fristgemäß eingereicht werden." Wenn zum Beispiel im März verkürzt gearbeitet wurde, kann der Antrag auf Erstattung im April, Mai oder Juni gestellt werden: "Nach dem 30. Juni verfällt der Anspruch auf Erstattung."

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern für Arbeitnehmer ist. Grundsätzlich werden 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Leben Kinder in einem Haushalt, sind es 67 Prozent. Es erhöht sich je nach Bezugsdauer, teilte die Arbeitsagentur mit: ab dem 4. Bezugsmonat steigt es auf 70 bzw. 77 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, ab dem 7. Bezugsmonat beträgt es 80 bzw. 87 Prozent.