Oberhausen. Zwei Millionen Euro hat die arme Ruhrgebiets-Stadt Oberhausen zusammengekratzt, um möglichst vielen Künstlern zu helfen. Doch die Hilfe stockt.

Zwei Millionen Euro liegen für Künstler und Akteure im Bereich Freizeit, Sport, Kultur und Kreativwirtschaft als „ Sonderförderung Corona “ durch die Stadt Oberhausen bereit – doch wegen komplizierter Bedingungen und enger Ausschlusskriterien werden die Mittel nicht abgerufen .

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Jetzt haben Politik und Stadtspitze die Regelungen per Dringlichkeitsbeschluss gelockert, so dass schneller und mehr Menschen die Gelder abrufen können .

Oberhausen berücksichtigt bereits erhaltene Gelder nicht mehr

Nach Angaben der Stadt Oberhausen gilt nun nicht mehr, dass nur Personen die Hilfen erhalten, die zuvor keinen einzigen Euro bei Bund und Land beantragt und erhalten haben. Nun soll die Antragsberechtigung nur noch verwehrt werden, wenn für den Zeitraum der städtischen Sonderförderung weitere Landes- oder Bundesmittel in Anspruch genommen werden. „Bereits erhaltene Bundes- und Landesmittel werden nicht berücksichtigt, da die Krise viel länger dauert als zu Beginn eingeschätzt und die Notsituation auch weiter vorherrscht“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

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Bemerkt wurde auch, dass Bund und Land bei Soloselbstständigen oft die Unterstützung allein deshalb verweigern, weil keine Betriebskostennachweise mangels Aufwendungen eingereicht werden können. Bisher gezahlte Hilfen müssen deshalb solche Soloselbstständigen zurückzahlen, obwohl ein existenzsichernder Bedarf besteht. Auch dies wird die Stadt Oberhausen künftig bei der Fördergenehmigung berücksichtigen.

Antragsfrist für Corona-Sonderförderung bis Ende Februar 2021 verlängert

Bei der Projektförderung werden die Gelder künftig nur dann verwehrt, wenn für das gleiche Projekt Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn diese Gelder würden nachweisbar nicht ausreichen, um das Projekt zu realisieren. Bei allen Anträgen wird verlangt, die durch die Corona-Pandemie entstandene finanzielle Not nachzuweisen. Weil Existenzgründer keine Umsatz-Nachweise des vergangenen Jahres vorlegen können, akzeptiert die Stadt nun auch andere nachvollziehbare Belege. Die Antragsfrist wurde bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Detailinfos und Anträge findet man auf der Internetseite https://oberhausen.de/sonderfoerderung-corona .