Oberhausen. Kreativwirtschaft und Tourismus sind zwei entscheidende Image-Faktoren für Oberhausen – durch Corona droht das Aus für Veranstalter und Künstler.
Um die herben wirtschaftlichen und kulturellen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, spendiert die Europäische Union 750 Milliarden Euro, Bund und Land für NRW 13,4 Milliarden Euro – und nun legt Oberhausen noch einmal zwei Millionen Euro an Überbrückungshilfen für Solo-Selbständige, Kulturprojekte und gemeinnützige Organisationen oben drauf.
Denn die Stadtspitze und die Politiker im Rat haben bei den zahlreichen überregionalen Hilfsprogrammen auch festgestellt: Bedauerlicherweise werden viele Oberhausener Akteure durch dieses Netz nicht ausreichend aufgefangen. Die Oberhausener Verantwortlichen sehen die Gefahr, dass wichtige Strukturen für Freizeit, Kreativwirtschaft, Kultur und Sport vor Ort dauerhaft zerschlagen werden – und wollen handeln.
Zu rechnen ist damit, dass in der letzten Sitzung des alten Rates am Montag (14. September) das Corona-Sofortprogramm mit großer Mehrheit beschlossen wird. Sie findet übrigens diesmal passenderweise in der arg gebeutelten Kulturstätte Ebertbad statt – aus Corona-Schutzgründen, weil der Ratssaal zu klein ist und die Stadthalle noch belegt.
Stadtkämmerer und Kulturdezernent Apostolos Tsalastras (SPD) hatte mit Blick auf die Gefahrenlage für Veranstalter und Solo-Selbstständige seine Beigeordneten-Kollegen schon im April 2020 aufgefordert, nur noch Pflichtausgaben zu tätigen und ansonsten alle möglichen nicht wirklich benötigten Gelder für ein Sofortprogramm zu spendieren. Denn ein Corona-Sondertopf ist in hochverschuldeten Städten wie Oberhausen nur möglich, wenn an anderer Stelle im Stadtetat im gleichen Umfang gekürzt wird.
Ersparnis durch ausgefallene Veranstaltungen in Oberhausen
Die Stadt selbst konnte schon allein deshalb sparen, weil Veranstaltungen ausfielen – und so hohe Organisations- und Werbeausgaben entfielen. Beim Masterplan Neue Mitte holte man beispielsweise über 200.000 Euro heraus, bei der Öffentlichkeitsarbeit für das Innenstadtprojekt Brückenschlag 32.000 Euro, die Bibliotheken haben 87.000 Euro weniger für den Kauf neuer Medien, die zusammengestrichenen Ferienspiele der Jugendhilfe bringen fast 100.000 Euro, die Grundschulen sparen beim Einkauf 200.000 Euro. Mitte April hatte Tsalastras noch gehofft, auf diese Art fünf Millionen Euro zusammenzubekommen, doch jetzt wurden es am Ende nur zwei Millionen Euro.
Kein Rechtsanspruch
Antragsberechtigt sind nach der Beschlussvorlage der Stadt mit dem Titel „Sonderförderung Corona“ Einrichtungen und Vereine aus dem kulturellen Bereich (auch Kirchen, Moscheevereine, Jugendfreizeitanbieter, Karnevalsvereine). Außerdem dürfen Unternehmen und Solo-Selbstständige der Kreativwirtschaft (auch Schausteller), des Tourismus und anderer Freizeitbereiche mit Sitz in Oberhausen einen Antrag stellen.
Nicht antragsberechtigt sind Konzerne, Handelsketten, Unternehmen mit einem Umsatz von über zehn Millionen Euro im Jahr oder Betriebe, die mehr als 50 Beschäftigte haben.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung erfolgt solange, bis die eingeplanten Mittel von zwei Millionen ausgegeben sind.
Länger diskutiert hatte man intern im Rathaus darüber, welche Regeln für die Verteilung der Gelder gelten sollen – denn willkürlich und ohne Kontrolle darf dies natürlich nicht geschehen. Und so bildete man aus den zwei Millionen Euro vier Töpfe. 700.000 Euro stehen für corona-verträgliche Aufführungs- und Dienstleistungsprojekte bereit, wenn diese keine Zuschüsse von Bund und Land erhalten; 300.000 Euro stecken im Härtefallfonds für Solo-Selbstständige; 900.000 Euro gibt es für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen aus dem Sport, der Kultur, aus Tourismus und Freizeit; 100.000 Euro übernimmt Oberhausen, wenn nötige Eigenanteile für Förderprogramme von Bund und Land fehlen sollten.
SPD schlägt kostenlose Beratung für Sonderförderung Corona vor
Das Geld gibt es nur unter zahlreichen Bedingungen: Man muss beispielsweise Corona-bedingte Einnahmeeinbußen und Kostennachteile nachweisen; förderfähige Projekte müssen detailliert beschrieben werden; man muss darlegen, dass kein Geld von Bund und Land zu erhalten war. Die Verwendung der Gelder soll anschließend von Rathaus-Beamten haargenau kontrolliert werden. Jede Institution darf nur einen einzigen Antrag stellen. Annahmeschluss für Anträge soll nach dem bisherigen Willen der Stadtspitze bereits der 30. November 2020 sein.
Die SPD will diese Frist aber am Montag am liebsten verlängern. Zudem soll die Stadt überlegen, allen Antragstellern eine Beratung für die „Sonderförderung Corona“ anzubieten.