Oberhausen/Duisburg. Erpresserischer Menschenraub, Zwangsprostitution, Körperverletzung: Fünf junge Menschen stehen wegen schwerer Vorwürfe vor dem Landgericht.

Wegen einer Reihe schwerer Straftaten stehen vier Oberhausener im Alter zwischen 19 und 27 Jahren und eine Bottroperin (26) vor dem Landgericht Duisburg. Den Angeklagten wird unter anderem erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, Zwangsprostitution und Zuhälterei vorgeworfen.

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Einer der Hauptangeklagten – im Zentrum des Verfahrens steht ein Brüderpaar – soll einem Mülheimer im April 2019 Geld geliehen haben. Im Rahmen der Rückforderung der 280 Euro soll der Geschädigte in einen Kiosk in Oberhausen verschleppt und dort misshandelt worden sein. Unter anderem soll ihm sechs Mal mit einem Hammer auf die Hand geschlagen worden sein. Man ließ ihn laufen, nachdem der Mann das Geld telefonisch organisiert hatte.

Opfer soll sich freigekauft haben

Das Opfer soll kurze Zeit später von einem weiteren Haupttäter zu einer Wohnung in Alstaden gebracht worden sein, wo schon weitere Mittäter – nicht alle Verdächtigen stehen nun vor Gericht – warteten. Dort soll es Misshandlungen und Drohungen gegeben haben, an denen auch die 26-jährige Angeklagte beteiligt gewesen sein soll. Zuletzt soll sich der Geschädigte dadurch freigekauft haben, dass er den Tätern in seiner Mülheimer Wohnung unter anderem eine Spielekonsole übergab.

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Ein anderer Mann soll im November 2019 ebenfalls in die Wohnung in Alstaden gebracht worden sein. Auch von ihm soll Geld gefordert worden sein. Da er keins hatte, soll er dazu gezwungen worden sein, in diversen Läden im Centro und an der Marktstraße Handy-Verträge abzuschließen. Die Geräte sollen die Täter gleich einbehalten und später verkauft haben.

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Zudem wird mehreren Angeklagten vorgeworfen, ein 17-jähriges Mädchen und einen ebenfalls minderjährigen Jungen zur Prostitution gezwungen zu haben. Wesentliche Teile des Sexlohns der beiden jungen Leute sollen die Angeklagten für sich abgezweigt haben.

Angeblich kumpelhafte Beziehung zum Opfer

Vier Angeklagte wollten sich zu Prozessbeginn noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Lediglich der 19-Jährige, aufgrund dessen Alter die Sache vor der Jugendkammer verhandelt wird, ließ seinen Verteidiger eine Erklärung zur Sache abgeben. Danach will er bei einigen der Erpressungshandlungen zwar zugegen gewesen sein, aber keinen aktiven Tatbeitrag geleistet haben. Vielmehr hätten Mitangeklagte sich gegen seinen Willen der Alstadener Wohnung bedient, auf die er durch verwandtschaftliche Beziehungen Zugriff hatte.

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Den Vorwurf der Beteiligung an der Zwangsprostitution stritt der 19-Jährige ebenfalls ab. Sowohl die 17-Jährige als auch der nicht ältere zweite Geschädigte wären dem Gewerbe freiwillig nachgegangen. Von dem Mädchen sei er beauftragt worden, sie gegen vergleichsweise geringen Lohn zu Terminen zu fahren. Mit dem Jungen habe ihn eine kumpelhafte Freundschaft verbunden. Er habe das Geschäft mit ihm zusammen aufgezogen und sei auch an den Einnahmen beteiligt gewesen. Für den Prozess sind bis Ende November fünf weitere Verhandlungstage vorgesehen.