Oberhausen. Mit einer dreisten Betrugsmasche legte ein 20-Jähriger einen Mann (32) herein – der Ältere war an Sex interessiert und dabei allzu leichtgläubig.
Wegen Betruges muss ein 20-jähriger Oberhausener ein Jahr in Jugendhaft. Eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Duisburg konnte daran nichts mehr ändern.
Mit einer dreisten Betrugsmasche hatte er einen 32-jährigen Mann herein gelegt: Er hielt den an bezahlten Sextreffen interessierten Geschädigten hin und kassierte vorab für Dienstleistungen, die es nie gab. In zwölf Fällen hatte der Heranwachsende den offenbar leichtgläubigen 32-Jährigen, mit dem er vor allem digital kommunizierte, dazu veranlasst, ihm vorab Beträge zwischen 30 und 250 Euro zukommen zu lassen. Nur die dafür erhofften Leistungen erbrachte der Angeklagte nie.
Scheinbar, das machten diverse Äußerungen des jungen Straftäters gegenüber Zeugen und Sachverständigen deutlich, hatte er nur ein aus seiner Sicht dankbares Opfer gefunden. Der Geschädigte hatte einen Teil des Geldes über einen abgesicherten Online-Bezahldienst geleistet. Rund 765 Euro bekam er so zurück. Rund 400 Euro waren jedoch futsch.
Unter Bewährung
Das Amtsgericht Oberhausen hatte dem Angeklagten im Juli keine Bewährungschance mehr geben wollen. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte zur Tatzeit bereits unter Bewährung gestanden. Eine Bewährung, die bereits verlängert worden war, weil der 20-Jährige Auflagen nicht erfüllte und dies – trotz Erzwingungsarrest – bis heute nicht tat.
Vor diesem Hintergrund machte die Vorsitzende von Anfang an deutlich, dass die Berufung, die auf eine Bewährungschance zielte, kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Doch der 20-Jährige und seine Verteidigerin bestanden auf der Hauptverhandlung. Schließlich sei ihrem Mandanten im Arrest erstmals klar geworden, was da auf ihn zukommen könne, so die Verteidigerin. Ach ja, und sein Unrecht habe er natürlich auch eingesehen.
Die einstündige Beweisaufnahme förderte allerdings nichts zutage, was die Berufungskammer auch nur ansatzweise zu der Überzeugung gelangen lassen konnte, am Urteil des Jugendschöffengerichts Oberhausen sei irgendetwas zu korrigieren. Als die Vorsitzende darauf hinwies, dass ein Urteil mit Blick auf vier weitere Anklagen, für die sich der 20-Jährige in naher Zukunft noch vor dem Amtsgericht Oberhausen verantworten muss, gar nicht sehr klug sei, nahm der Angeklagte das Rechtsmittel im letztmöglichen Moment zurück.