Oberhausen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) appelliert an Betriebe, sich an bestehende Regeln zu Arbeitszeit und Überstunden zu halten.
Drei Millionen Überstunden sind im vergangenen Jahr in Oberhausen angefallen. 1,6 Millionen davon sind zudem unbezahlt. Das meldet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit Verweis auf eine eigens beauftragte Studie des Pestel-Instituts aus Hannover. Satte 40 Millionen Euro hätten Arbeitnehmer den Oberhausener Unternehmen damit „geschenkt“.
Allein in Hotels und Gaststätten leisteten laut Studie die Beschäftigten hier im vergangenen Jahr rund 72.000 Überstunden. Demnach waren 44 Prozent aller in Oberhausen geleisteten Überstunden im Gastgewerbe unbezahlt. Für 2018 bedeutet dies – bei 12 Euro Lohnkosten pro Stunde für den Arbeitgeber – ein „Lohn-Geschenk“ von 385.000 Euro.
Jeder Euro zählt
Die Gewerkschaft kritisiert das scharf. „Wer im Gastgewerbe arbeitet, ist auf jeden Euro angewiesen“, sagt NGG-Gewerkschaftssekretär Adnan Kandemir. Mehr als jeder zweite Job, ob Küchenhilfe, Kellner oder Koch, sei ein Mini-Job. Das Problem der 450-Euro-Kräfte: Sie dürfen keinen Euro hinzuverdienen. „Also werden die Überstunden entweder gar nicht oder schwarz bezahlt – bar auf die Hand“, sagt Kandemir. Seine Forderung: „Statt Minijobber mit 450 Euro abzuspeisen, sollte das Gastgewerbe endlich mehr Menschen regulär beschäftigen und ordentlich bezahlen.“
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Den rund 3500 beschäftigten im Gaststätten-Gewerbe droht laut Gewerkschaft ein weiteres Problem: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dränge die Bundesregierung, die Arbeitszeiten noch flexibler zu machen. „Ziel der Arbeitgeber ist es, die Höchstarbeitszeit auf bis zu 13 Stunden pro Tag auszuweiten“, kritisiert Kandemir.
Unternehmen sollen sich an Regeln halten
„Gerade junge Menschen werden dadurch verschreckt. Und das bei der – im Branchenvergleich – ohnehin schon besonders niedrigen Ausbildungsquote“, meint der Gewerkschaftssekretär. In Tarifverträgen habe die NGG mit dem Dehoga vielfältige Arbeitszeitmodelle vereinbart. Zu viele Betriebe setzten diese aber nicht in die Praxis um, sondern wollten einen Freifahrtschein. „Wir fordern die Unternehmen auf, sich an diese Regelungen zu halten und die Dienstpläne frühzeitig und verlässlich zu schreiben“, so NGG-Mann Kandemir.