Oberhausen. Ein Teil des Trinkgeldes für den Chef? Das kommt durchaus vor. Die Gewerkschaft NGG will das nicht dulden.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nimmt das Thema Trinkgeld ins Visier und hat dazu eine klare Botschaft parat: „Es gehört nicht dem Chef!“

3500 Menschen arbeiten in Oberhausen in der Gastronomie und im Gastgewerbe. Immer wieder komme es auch in Oberhausen vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwalte oder sogar einen Teil des Trinkgeldes von seinem Personal zurückfordere, so die NGG. Gewerkschaftssekretär Adnan Kandemir stellt klar: „Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach ,Danke’ sagt.“ Wie die Extra-Einnahmen aufgeteilt würden (von der Bedienung bis zum Küchenpersonal, von der Rezeption bis zur Zimmerreinigung) - darüber hätten die Mitarbeiter selbst zu entscheiden, unterstreicht die NGG.

Gegen „Trinkgeld-Tricksereien“

Allerdings trauten sich viele Mitarbeiter gerade in kleineren Betrieben aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes nicht, gegen „Trinkgeld-Tricksereien“ durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher in solchen Fällen an die NGG wenden, rät der Gewerkschaftssekretär.

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Anders als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, den fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obulus komme „on top“ zum Einkommen dazu, könne aber nie einen angemessenen Stundenlohn ersetzen. Wie viel Trinkgeld im Einzelfall angemessen sei, sollten die Gäste je nach Situation entscheiden. Wer mit dem Service oder mit dem Essen zufrieden sei, könne sich mit einem Trinkgeld von in der Regel 10 Prozent angemessen bedanken.