Oberhausen. Wer gegen Anliegerbeiträge vor Gericht klagt, muss sehr gute Gründe haben. Interview mit einem Rechtsanwalt.
7800 Euro an Anliegerbeiträgen für den verkehrsberuhigten Ausbau der rund 100 Meter langen Sackgasse der Römerstraße in Styrum sollte Hausbesitzer Kurt-Dieter Jünger vor einem Jahr an die Stadt zahlen. Er weigerte sich und reichte gegen den städtischen Gebührenbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Vor kurzem hat er die Klage jedoch zurückgenommen. Über die Problematik der Anliegerbeiträge sprach Martin Kleinwächter mit Jüngers Düsseldorfer Rechtsanwalt Sascha May.
Für den Laien schien es vor Ort sofort völlig übertrieben, eine kleine Sackgasse, an der ganze drei Häuser liegen, zur Spielstraße auszubauen. Warum haben Sie Herrn Jünger dennoch geraten, die Klage wieder zurückzuziehen?
May: Das Gericht hat uns signalisiert, dass es in dem durchgeführten Ausbau durchaus einen Vorteil für ihn sehen würde. Der Teil unserer Argumentation, der darauf abzielte, diesen Vorteil in Frage zu stellen, hat also nicht gegriffen. Da half es auch nichts, dass das Gericht das Ziel einer Verkehrsberuhigung dort für verfehlt gehalten hat.
Das heißt, das Gericht hat durchaus erkannt, dass die Stadt hier den teuersten Ausbaustandard gewählt hat, der zum höchstmöglichen Satz von 65 Prozent der Baukosten auf die Anlieger umgelegt werden kann?
Ja, aber gleichzeitig hat es die getrennte Abrechnung der beiden Abschnitte nördlich und südlich der Gotenstraße für unzulässig gehalten. Die Folge wäre ein erneuter Beitragsbescheid gewesen, der Herrn Jünger rund 2000 Euro mehr gekostet hätte. Durch die Rücknahme der Klage konnten wir das verhindern.
Was genau ist denn unter einem Vorteil für den Anlieger durch einen Ausbau zu verstehen?
Im konkreten Fall galten der neue, lange haltbare Fahrbahnbelag und die erstmalige Ausweisung konkreter Stellplätze als Vorteile. Ein Vorteil wäre es selbst, wenn bei einer solchen Ausweisung am Ende tatsächlich weniger Stellplatz zur Verfügung steht als beim vorherigen ungeregelten Parken. Erst wenn, um ein Beispiel zu nennen, aus bereits vorhandenen zehn Parkbuchten künftig acht würden, ergäbe sich ein Nachteil und die Kosten dafür dürften nicht umgelegt werden.
Hätte die Stadt Oberhausen im vorliegenden Fall auch auf den Ausbau als Spielstraße verzichten können?
Ich meine ja. Einzig bautechnische Vorschriften, wie etwa Gehweg- und Straßenmindestbreiten, die einzuhalten sind, hätten dem im Weg stehen können. Das ist aber gar nicht erörtert worden. So muss zum Beispiel der Gehweg einer Anliegerstraße mindestens 75 Zentimeter breit sein.
Nun wird in den Sitzungen im Rathaus von Seiten der Stadtverwaltung stets behauptet, die gewählte Art des Ausbaus sei so auf Grund technischer Vorschriften vorgegeben, sie habe dabei gar keinen Entscheidungsspielraum. Stimmt das so?
Der Spielraum der Kommunalpolitiker liegt meiner Meinung nach beim Inhalt der Straßenbaubeitragssatzung und beim Ausbauprogramm. Bei der Satzung hat der Rat um Beispiel die Möglichkeit, die Höhe der prozentualen Beteiligung der Anwohner festzulegen, also etwa den Satz von 65 Prozent für verkehrsberuhigte Straßen zu reduzieren. Angesichts der Haushaltslage ist das aber eher theoretisch. Außerdem hat die Stadt die Handhabe, statt einer Erneuerung doch noch einmal Instandhaltung oder Instandsetzung zu betreiben. Die Kosten dafür dürfen ja nicht umgelegt werden.
In welchen Fällen sind Klagen von Anliegern bisher überhaupt erfolgreich gewesen? Was muss eine Stadt falsch machen, um einen Prozess zu verlieren?
Wenn sie eine Instandsetzung als Erneuerung abrechnen will, wenn sie dadurch eine tatsächliche Verschlechterung bewirkt, wenn sie bloß verschönert statt zu verbessern oder eine Verbesserung durch eine überwiegende Verschlechterung erkauft wird, dann haben Anlieger gute Chancen. Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Im übrigen haben die Städte ja die Möglichkeit, einen neuen Bescheid zu erlassen und einen umstrittenen Aspekt einfach herauszunehmen.
Anliegerbeiträge: In vielen Vierteln ein Thema
An zahlreichen Stellen im Stadtgebiet stößt der Ausbau von Straßen auf Kritik bei den Bürgern.
An der Wunderstraße in Lirich lehnen Anwohner die Fällung von 27 Platanen dafür ab. In der Straße Köstersfeld in Walsumermark hätten Anwohner gern im Detail mehr Einfluss auf die Planung genommen. Auf der Stralsunder Straße in Sterkrade befürchten die Anwohner, dass durch den geplanten Erstausbau ihrer Straße ganz viel bis heute provisorischer, aber dringend benötigter Parkraum verloren geht. Ähnliche Befürchtungen haben Anwohner der Emmericher Straße in Holten, die durch deren Erstausbau nach über 100 Jahren als Provisorium auch noch mehr Durchgangsverkehr mit höherem Tempo befürchten.
An der Werdener Straße in Dümpten befürchten Anwohner, für frühere Schäden durch den Linienbusverkehr nachträglich aufkommen zu müssen. Das sieht man an der Liebknechtstraße im Bismarckviertel, die von 220 Linienbussen täglich befahren wird, ähnlich.
Häufig argumentieren betroffene Anlieger, eine Straße werde oder wurde in der Vergangenheit auch von Linienbussen oder Baustellen-Lkw befahren und die hätten die Fahrbahn ramponiert. Ein Beispiel ist die Liebknechtstraße im Bismarckviertel. Greift ein solches Argument?
Das ist im Fall der Linienbusse eine Frage der richtigen Einstufung einer Straße. Sie und der Ausbaustand ließen sich zwar durch Akteneinsicht in die Straßenbauakte herausfinden. Ob sich daraus aber juristisch ein Angriffspunkt ergäbe, müsste man im Einzelfall prüfen. Die Oberhausener Satzung unterscheidet ja zwischen reiner Anliegerstraße, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen. Ich gebe zu bedenken, dass eine Haupterschließungsstraße zu über 50 Prozent von Fahrzeugen befahren werden muss, die in der Straße selbst keinen Start- oder Zielpunkt haben.
Ist es aus Ihrer Sicht gegenwärtig sinnvoll, bei einem solchen Ausbau als Bürger oder als Kommunalpolitiker auf Zeit zu spielen und darauf zu hoffen, dass der Landtag in Düsseldorf die Anliegerbeiträge abschafft?
Kaum. Gegenwärtig sind ja Bestrebungen auf Landesebene erkennbar, die Höhe der Anliegerbeiträge abzusenken. Das aber würde auf Übergangsvorschriften hinauslaufen, ab welchem konkreten Zeitpunkt eine Planung bereits von einer solchen Absenkung profitiert. Ich glaube nicht, dass es gelingen wird, ein einzelnes, heute diskutiertes Projekt lange genug hinauszuzögern, bis solche Übergangsvorschriften in Kraft getreten sind.