Oberhausen. . Eine Oberhausener Ratsfrau hat sich Fahrten ihrer Tochter zum Fußball von der Stadt bezahlen lassen. Muss sie sich strafrechtlich verantworten?

In der Taxi-Affäre von Bürgerlisten-Ratsfrau Andrea-Cora Walther prüft die Oberhausener Stadtkanzlei derzeit, ob sie den Fall zur Anzeige bringt und strafrechtlich verfolgen lässt. Sowohl die SPD- und die CDU-Ratsfraktion schließen nicht aus, dass sich Walther bei den zuständigen Behörden wegen Betrugs verantworten muss.

„Die rechtliche Prüfung ist absolut notwendig, ob hier auch ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt“, sagt SPD-Fraktionschef Wolfgang Große Brömer. „Dabei sollte auch ermittelt werden, wer an dieser Sache noch verantwortlich beteiligt ist.“ Große Brömer spielt dabei auf Albert Karschti (heute Ratsherr „Offen für Bürger) an, der damals Geschäftsführer der Bürgerlisten-Gruppe war. Karschti hat bisher offiziell nur verlauten lassen, er prüfe gerade alle Unterlagen und werde eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu dem Fall verfassen.

Mitarbeiter für Trainingsfahrten auf Gruppenkosten beschäftigt

Der Oberhausener Politikerin und Steuerberaterin Andrea-Cora Walther wird vorgeworfen, als Gruppenvorsitzende der einst zweiköpfigen Bürgerliste im Rat drei Jahre lang einen Mitarbeiter auf Gruppen-Kosten beschäftigt zu haben, der als Minijobber für 450 Euro im Monat ausschließlich dafür da war, ihre Tochter bei politischen Terminen von Walther zum Bundesliga-Fußballtraining nach Essen-Schönebeck zu fahren.

So haben wir bisher über die Taxi-Affäre berichtet

Gruppen und Fraktionen erhalten für ihre politische Arbeit im Rat ein Personal- und Sachkostenbudget aus der Stadtkasse. Insgesamt soll es sich in der Taxi-Affäre um einen Betrag zwischen 12.000 und 16.000 Euro handeln, den Walther zurückzahlen muss.

Walther: Erstattung wegen Kinderbetreuung durchaus möglich

Walther selbst hat angegeben, ihr selbst sei nicht klar gewesen, dass sie als engagierte Politikern mit Leitungsfunktion in einer Gruppe bei Terminen keine Trainingsfahrten für ihre Tochter auf Stadtkosten bezahlen darf. Schließlich sei die Erstattung wegen Kinderbetreuung möglich. Allerdings hatte sie als einfache Ratsfrau in ihren BOB-Fraktionszeiten bereits offiziell die Auskunft der Stadtkanzlei erhalten, dass Fahrten zum Fußballtraining ihrer Tochter nicht abrechenbar seien.

SPD fordert keinen direkten Rücktritt

Im Gegensatz zur CDU fordert die SPD-Fraktion nicht direkt den Rücktritt von Andrea-Cora Walther. „Rechtlich hat man keine Möglichkeit, das Mandat einer gewählten Ratspolitikerin zu entziehen. Das ist eine moralische Frage, die Frau Walther selbst für sich beantworten muss“, sagt Große Brömer. CDU-Geschäftsführer Christian Benter bedauert, dass die Stadtspitze bei solch einem Missbrauch von Steuergeldern keine Bußgelder verhängen kann. „Im Unterschied zum Parteiengesetz gibt es für Fraktionen bei Verstößen gegen Richtlinien und Gesetze keine echte Strafe, wie etwa die Zahlung einer dreifachen Summe.“