Oberhausen/Duisburg. . Nach dem gewaltsamen Tod eines Bauunternehmers in Oberhausen startet der Prozess - allerdings nicht wegen Mordes, sondern „nur“ wegen Totschlags.
Vor dem Duisburger Landgericht beginnt der Prozess gegen einen 36-jährigen Oberhausener. Der Mann soll im vergangenen Sommer einen Bauunternehmer im Keller eines Wohn- und Geschäftshauses an der Uhlandstraße im Knappenviertel getötet haben. Bereits vor dem Auftakt des Prozesses gibt es eine überraschende Wende. Der 36-Jährige muss sich nicht wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagt wegen Mordes verantworten, sondern „nur“ wegen Totschlags. In ihrem Eröffnungsbeschluss legte die 5. Große Strafkammer fest, dass nur eine Verhandlung wegen dieses Tatvorwurfs in Frage komme. Für den Prozess ist das vor allem mit Blick auf ein mögliches Strafmaß für den Angeklagten bedeutend.
Die von der Staatsanwaltschaft in der Anklage zugrunde gelegten Mordmerkmale, niedere Beweggründe und der Versuch des Verdeckens einer Straftat, teilten die Richter am Landgericht angesichts der Tatumstände nicht. Der 36-Jährige könnte daher bei einem Schuldspruch mit einer niedrigeren Freiheitsstrafe rechnen: Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags läge diese im Regelfall bei maximal 15 Jahren Gefängnis. Hätte die Kammer wegen Mordes verhandelt, wäre auch ein „Lebenslänglich“ möglich gewesen.
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Sohn und Verlobte treten als Nebenkläger auf
Für den am Dienstag startenden Prozess hat das Gericht bis Anfang Juni vorerst sieben Verhandlungstage angesetzt. Der Sohn des Getöteten und seine Verlobte sowie eine weitere Person aus dem Umfeld des Opfers nehmen als Nebenkläger teil. Am ersten Verhandlungstag sollen neben der Verlesung der Anklage bereits drei Polizisten als Zeugen aussagen. Auch die drei Nebenkläger sollen beim Prozessauftakt gehört werden.
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Der Motiv und die Hintergründe der Gewalttat sind bis jetzt noch nicht restlos geklärt. Der mutmaßliche Täter und das spätere Opfer waren am 7. August 2018 in den Mittagsstunden im Kellerbereich des Hauses an der Uhlandstraße aneinander geraten - der Bauunternehmer hatte im Erdgeschoss des Gebäudes ein Ladenlokal für sein Gewerbe gemietet, der Angeklagte war sein Vermieter. Der Streit zwischen den beiden entzündete sich offenbar an einem kleinen Durchbruch, den der Mieter wohl auf eigene Faust gemacht hatte, und mündete in eine körperliche Auseinandersetzung, bei der auch ein Hammer und Tierabwehrspray eingesetzt wurden, und die schließlich völlig eskalierte.
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Angehörige hatten das Opfer vermisst gemeldet
Durch massive stumpfe Gewalt, so die Anklage, habe Bauunternehmer erhebliche Verletzungen am Kopf erlitten. Dann soll der Angeklagte das bewusstlose Opfer in einen anderen Kellerraum gezogen und weiter misshandelt haben. Mit einem Lampenfuß soll der Mieter letztlich getötet worden sein. Entdeckt wurde das Opfer erst am nächsten Tag, Angehörige hatten den Mann vermisst. Der Angeklagte war bis zu der Tat polizeilich nicht in Erscheinung getreten.