Oberhausen. . An einem Durchbruch im Keller entzündet sich ein Streit, der auf brutale Weise eskaliert. 36-jähriger Oberhausener wird wegen Mordes angeklagt.
Nach dem gewaltsamen Tod eines Bauunternehmers (58) hat die Duisburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Mann aus Oberhausen erhoben. Dem inzwischen 36-Jährigen wird Mord aus niederen Beweggründen und zur Verdeckung einer anderen Straftat vorgeworfen. Bei der Tötung des Bauunternehmers soll der Mann laut Anklage äußerst brutal vorgegangen sein.
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Der mutmaßliche Täter und das spätere Opfer waren am 7. August des vergangenen Jahres in den Mittagsstunden im Kellerbereich eines Wohn- und Geschäftshauses an der Uhlandstraße im Knappenviertel aneinander geraten - der Bauunternehmer hatte im Erdgeschoss des Gebäudes ein Ladenlokal für sein Gewerbe gemietet, der Angeklagte war sein Vermieter. Der Streit zwischen den Beiden entzündete sich offenbar an einem kleinen Durchbruch, den der 58-Jährige wohl auf eigene Faust gemacht hatte, und mündete in eine körperliche Auseinandersetzung, bei der auch ein Hammer und Tierabwehrspray eingesetzt wurden und die schließlich völlig eskalierte.
Opfer wurde von Verwandten vermisst
Durch massive stumpfe Gewalt, so die Anklage, habe der 58-Jährige erhebliche Verletzungen am Kopf erlitten, stark geblutet und schließlich das Bewusstsein verloren. Dann soll der Angeklagte das Opfer über den Boden in einen anderen Kellerraum gezogen, mit einem Tisch beschwert und so am Boden fixiert haben. Als der Bauunternehmer wieder zu sich kam, soll sein Vermieter ihn mit einem Lampenfuß im Gesicht traktiert und ihm so die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt haben. Die Tat habe eine „demonstrative Bestrafung“ des 58-Jährigen sein sollen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, sie habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt. Außerdem habe der Angeklagte so die vorangegangene Körperverletzung vertuschen wollen.
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Der 58-Jährige war erst in den frühen Morgenstunden des Folgetages entdeckt worden, nachdem er zuvor von Verwandten als vermisst gemeldet worden war. Kurz darauf wurde der Angeklagte zusammen mit seinem Vater, der später wieder auf freien Fuß kam, festgenommen. Gegen den Sohn erhärtete sich schnell der Tatverdacht.
Seit Anfang August in Untersuchungshaft
Der Angeklagte war bis zu der Tat polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Einen Tag nach der vorläufigen Festnahme ordnete ein Richter Untersuchungshaft gegen den Oberhausener an. Dort wartet er nun auf den Prozess vor dem Duisburger Landgericht. In seinen ersten Vernehmungen bei der Polizei hatte der Mann zunächst keine Angaben gemacht.
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Später berief er sich auf eine Notwehr-Situation, aus der heraus er gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft sah dafür allerdings keine Anhaltspunkte. Zwischenzeitig hatte der Oberhausener versucht, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, einen entsprechenden Antrag dann aber wieder zurückgezogen. Einen Termin für den Prozess gegen den 36-Jährigen gibt es noch nicht.