Oberhausen. Nach einer Messerstecherei auf einem Lidl-Parkplatz hat das Landgericht den Täter nun wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe verurteilt.

Im Fall der Messerstecherei auf einem Discounter-Parkplatz an der Dorstener Straße im Januar gibt es ein Urteil: Das Landgericht Duisburg verurteilte einen 40-jährigen Oberhausener wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Gefängnis.

Angeklagter plädierte auf Notwehr

Bis zuletzt hatte der Angeklagte Notwehr für sich geltend gemacht. Er habe seinen 50-jährigen Kontrahenten zur Rede stellen wollen, weil er sich von dessen Familie verfolgt fühlte. Der Geschädigte habe ihn zuerst mit der Hand, dann mit einem Regenschirm geschlagen und schließlich ein Messer gezogen.

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Die Version des 40-Jährigen, er habe den Angreifer entwaffnen können und aus Angst, dass der seinen Angriff fortsetze, mehrfach zugestochen, sah das Gericht allerdings als widerlegt an.

Zeugen: Der Angeklagte startete den Angriff

Zeugen hatten nämlich berichtet, dass der Angeklagte angegriffen hatte. Sein Opfer versuchte zu fliehen, strauchelte aber mehrfach und wurde immer wieder von dem Angeklagten angegriffen.

Auch die Behauptung des 40-Jährigen, er sei von dem Geschädigten zunächst in den Oberschenkel gestochen worden, erwies sich als Lüge: Das Spurenbild ließ vielmehr nur den Schluss zu, dass der Angeklagte sich im Eifer des Gefechts versehentlich selbst in den Oberschenkel gestochen hatte.

Mit Tötungsvorsatz gehandelt

Dafür, dass der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte nach Ansicht der Richter mit Tötungsvorsatz gehandelt habe, sprach unter anderem dessen eigene Aussage: „Ich habe erst mit dem Stechen aufgehört, als ich keine Puste mehr hatte.“ Dies hatte der 40-Jährige am ersten Verhandlungstag gesagt.

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Strafschärfend werteten die Richter insbesondere die gravierenden Verletzungen des Geschädigten: Der Trainer eines Oberhausener Kreisliga-Vereins erlitt eine Verletzung der Hauptschlagader und der Lunge. Bis heute leidet der 50-Jährige unter den Folgen: Seinen rechten Arm kann er aufgrund von Nervenverletzungen nur noch eingeschränkt benutzen.