Oberhausen/Duisburg. . Landgericht Duisburg entscheidet: AfD darf Landesparteitag in Oberhausen abhalten. Betreiber der Luise-Albertz-Halle verzichtet auf Rechtsmittel.
- AfD erhält vom Gericht grünes Licht für den Landesparteitag in Oberhausen
- Die Stadt wollte die Veranstaltung in der Luise-Albertz-Halle verhindern
- Mündlich abgeschlossener Vertrag zwischen Hallen-Vermieter und Partei sei gültig
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat auf dem Klageweg einen ersten Erfolg erzielt: Die 2. Zivilkammer des Duisburger Landgerichts hat am Dienstagvormittag per einstweiliger Verfügung einem Antrag der Partei stattgegeben, ihren Landesparteitag in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen abhalten zu können. Die Richter teilten die Darstellung der AfD, dass ein zuvor mit dem Hallen-Vermieter, einer Tochter-Gesellschaft der Stadt Oberhausen, mündlich abgeschlossener Vertrag gültig zustande gekommen sei. Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist laut dem Landgericht „für die Wirksamkeit der Vereinbarung nicht erforderlich“.
Gegen den Beschluss der Kammer könnte das Rechtsmittel des Widerspruchs eingelegt werden. Hallen-Geschäftsführer Hartmut Schmidt erklärte aber bereits: "Das Urteil wird akzeptiert. Wir legen keine weiteren Rechtsmittel ein, denn ich gehe davon aus, dass wir damit keine Chance hätten, den AfD-Parteitag in der Stadthalle zu verhindern." Ähnlich hatte sich nach dem Beschluss des Landgerichts auch der Oberhausener Ordnungsdezernent Frank Motschull geäußert und der Hallen-Geschäftsführung davon abgeraten, juristisch gegen den Beschluss vorzugehen: "Wir werden keine Weisung erteilen, Widerspruch einzulegen, weil wir nicht davon ausgehen, dass wir eine andere Entscheidung vor Gericht herbeiführen können."
Der NRW-Landesvorsitzende der Partei, Marcus Pretzell, zeigte sich auf seiner Facebook-Seite zufrieden über die Entscheidung des Gerichts: "Der Versuch des Stadtrates Oberhausen, unseren Parteitag am kommenden Sonntag zu verhindern, ist gerichtlich gescheitert. Das LG Duisburg hat diesen Versuch der Buntheit und Spezialdemokratie beendet. Wir freuen uns auf Oberhausen!"
Begehung der Örtlichkeiten
Schriftlich hatte der Landesverband vor dem Landgericht argumentiert, dass sich die Partei und der Hallenvermieter schon am 6. Januar über die Rahmenbedingungen der Hallenanmietung einig gewesen seien. Die umfassten die Benutzung eines Saals sowie den Zugang über das Hauptfoyer. Die Räume sollten entsprechend ausgestattet werden. Außerdem sollte der Vermieter Servicepersonal für die Bewirtung der Gäste zur Verfügung stellen. Es habe auch schon eine Begehung der Örtlichkeiten stattgefunden, um Einzelheiten der Veranstaltung abzuklären.
Auch interessant
Erst später soll der Betreiber der Halle erklärt haben, dass er durch eine Entscheidung des Hauptausschusses der Stadt Oberhausen daran gehindert sei, einen Vertrag zu schließen. Das Landgericht teilte diese Auffassung nicht.
Gleiches Recht für alle Parteien
Schließlich stellte die Kammer noch klar, dass die AfD die Halle auch deshalb nutzen dürfe, weil dort bereits zahlreiche Parteitage anderer Parteien stattgefunden hätten. Dieses Recht stehe auch der Alternative für Deutschland zu, selbst ohne den Abschluss eines gültigen Mietvertrags in der Tasche.