Oberhausen. . In der Regel hilft die Feuerwehr kostenlos. Doch es gibt Ausnahmen: Bei Brandstiftung, Tierrettung und Co. werden Bürger zur Kasse gebeten.

  • Den Einsatz der Feuerwehr müssen Bürger bei echten Notfällen nicht bezahlen
  • Eine neue Tarif-Satzung regelt, wann die Stadt eine Rechnung stellen kann
  • Tierrettung, Abpumpen von Wasser oder das Bergen von Autos ist nicht kostenfrei

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. So heißt es. Doch der Spruch stimmt nicht immer. Wer beispielsweise die Feuerwehr ruft, der muss deren Dienste nicht bezahlen – im Regelfall. Der Einsatz der Brandschützer ist an sich kostenfrei und gehört zu den Aufgaben einer Kommune. Diese aber kann in fest definierten Ausnahmen durchaus den Verursacher eines Schadens zur Kasse bitten. Am 1. Januar 2017 ist die neue Feuerwehrsatzung der Stadt Oberhausen in Kraft getreten, die der Rat der Stadt in seiner Sitzung im Dezember verabschiedet hat.

Erstaunlich scheint, dass im Vergleich zur bisherigen Regelung die Gebühren sinken. Provoziert jemand vorsätzlich den Einsatz eines Löschzuges, muss er 968 Euro statt bisher 986 Euro zahlen. Der zuständige Dezernent Frank Motschull erklärt: „Der Gesamtbetrag setzt sich aus Kosten für Fahrzeuge – Drehleiter, Löschgruppenfahrzeuge, Einsatzleitwagen, Rettungswagen – und Personalkosten zusammen. Da sich der Kostenersatz für 2017 im Verhältnis zum Vorjahr zum Teil verringert, sinken die Kosten für den Löschzug.“ Hinzu komme, dass auch ein gesunkener Zinssatz zur Kostensenkung führte – zum Beispiel beim Einsatz einer Drehleiter, die ebenfalls preiswerter wird.

Feuerwehr stellt Rechnung bei Brandstiftung

Eine Rechnung für geleistete Dienste der Feuerwehr erhält auch künftig, wer einen Schaden grob fahrlässig oder gar absichtlich herbeigeführt hat – beispielsweise bei einer Brandstiftung.

Auch ein Unternehmer kann zur Kasse gebeten werden, wenn bei einem Brand in seinem Betrieb Materialien in Flammen stehen, die nur mit Spezialschaum oder anderen speziellen Löschmitteln bekämpft werden können. Die sind nach Angaben der Feuerwehr „sehr kostspielig“. Dieser Kostenpunkt ist neu in der jetzt vorgelegten Aufstellung der Stadtverwaltung. Teuer kann es auch werden für jemanden, der vorsätzlich und somit ohne Grund die Feuerwehr alarmiert, also bewusst einen Fehlalarm produziert.

Tierrettung und Bergung von Autos kosten

Nicht kostenfrei sind zudem einige Dienstleistungen, die über den Kern der Feuerwehr-Aufgaben hinaus gehen. Dazu kann beispielsweise das Abpumpen von Wasser gehören, ebenso die Bergung von Autos aus Baugruben oder Gewässern, aber auch das Absichern von Gebäudeteilen, die abzustürzen drohen. Muss die Wehr ein Tier einfangen, kann auch dafür eine Rechnung geschrieben werden.

In der Regel werden die Leistungen stundenweise abgerechnet. Der Einsatz einer Drehleiter könnte beispielsweise bei einer Tierrettung mit 69 Euro pro Stunde zu Buche schlagen. Eine Arbeitsstunde eines Feuerwehrbeamten wird mit 33 bis 58 Euro abgerechnet, ein Leitender Notarzt kommt auf 63 Euro pro Stunde. All diese Gebühren fallen in echten Notfällen natürlich nicht an.