Oberhausen. . Gewerkschaften und Kirchen begrüßen ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Sonntagsarbeit. „Vielleicht wird dadurch auch bei uns die Diskussion noch einmal in eine andere, arbeitnehmerfreundlichere Richtung gelenkt“, so Henrike Greven. Unternehmerverband: Ausnahmen müssen erlaubt sein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Verordnung des Landes Hessen einkassiert, die eine Lockerung des Verbots der Sonntagsarbeit vorsah. Gewerkschafter und Kirchenvertreter in Oberhausen begrüßen das Urteil. „Dadurch wird der Sonntag als Tag der Ruhe und Erholung gestärkt“, freut sich Henrike Greven, Verdi-Geschäftsführerin im Bezirk Mülheim-Oberhausen. „Vielleicht wird dadurch auch bei uns die Diskussion noch einmal in eine andere, arbeitnehmerfreundlichere Richtung gelenkt.“
Nur in Ausnahmefällen
In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ging es um Ausnahmen für Callcenter, Videotheken und Bibliotheken. Hessen wollte den Unternehmen in diesen Branchen eine Sonntagsöffnung erlauben. „In den vergangenen Jahren haben wir eine weitere Aufweichung erlebt, wenn es um die Sonntagsarbeit geht“, so Greven. „Darum ist es positiv zu sehen, dass dieser Entwicklung nun ein erster Riegel vorgeschoben wurde.“
Auch Joachim Deterding, Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Oberhausen, begrüßt den Richterspruch, „obwohl er für uns erst einmal keine Auswirkungen haben wird“. Deterding ist der Überzeugung, dass nur in Ausnahmefällen an Sonntagen gearbeitet werden sollte. „Wir müssen Menschen davor schützen, ausgebeutet zu werden. Das kann der freie Markt alleine nicht“, so der Superintendent. „Klar ist, dass Krankenhäuser oder die Feuerwehr ihren Betrieb nicht einstellen können. Einzelhändler müssen meiner Ansicht nach dagegen nicht am Sonntag öffnen.“ Deterding kann dennoch mit dem gefundenen Kompromiss in Oberhausen, der vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Stadtteil vorsieht, leben.
Arbeitnehmer wollen mehr arbeiten
„Der Sonntagsarbeit sind enge Grenzen gesetzt. Wir sind uns mit Kirchen und Gewerkschaften zudem weitgehend einig, dass der Sonntag kein normaler Arbeitstag für alle werden darf“, heißt es von seiten des Unternehmerverbandes. „Es gibt jedoch heute schon einige begründete Ausnahmen“, so Verbandssprecher Matthias Heidmeier. In vielen Industriebetrieben zum Beispiel müssten die Maschinen und Anlagen aus produktionstechnischen Gründen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr laufen. „Zudem richtet sich das internationale Geschäft nicht an den klassischen deutschen Arbeitszeiten aus.“ Arbeitnehmer in der Industrie, die sonntags arbeiten müssen, erhalten in der Regel als Entschädigung eine besonders gute Bezahlung. „Eindeutig stellen wir zudem fest, dass immer mehr Arbeitnehmer von sich aus auch an Wochenenden arbeiten wollen, aus ganz unterschiedlichen Gründen“, so Heidmeier. „Der Wunsch nach Sonntagsarbeit ist deswegen keineswegs immer nur das Anliegen des Arbeitgebers.“