Oberhausen. . Die Gewerkschaft hält 13 von 18 Veranstaltungen für rechtswidrig. Im Vordergrund stünden die Ladenöffnungen, nicht die Feste oder Märkte.

  • Nach Auffassung der Gewerkschaft sind 13 von 18 Veranstaltungen in 2017 rechtswidrig
  • Nicht die Feste, sondern die Ladenöffnungen stünden in der Regel im Vordergrund
  • Klage richtet sich gegen die zwei Dreikönigsfest-Veranstaltungen in Sterkrade und im Centro

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will rechtlich gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Oberhausen vorgehen. „Unserer Ansicht nach sind von den 18 Veranstaltungen, die der Rat beschlossenen hat, 13 rechtswidrig“, erklärt Verdi-Geschäftsführerin Henrike Eickholt. Derzeit werde eine Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht vorbereitet, die sich konkret gegen die beiden Dreikönigsfest-Veranstaltungen am 8. Januar in Sterkrade und am Centro in der Neuen Mitte richten.

Verdi bezieht sich dabei auf Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster und einen Runderlass der Landesregierung. Sie besagen, dass eine Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur zulässig ist, wenn nicht die Ladenöffnungen im Vordergrund stehen, sondern etwa eine besondere Veranstaltung oder ein traditioneller Markt.

Verkaufsoffener Sonntag am Dreikönigsfest in der Kritik

„Beim Spiel- und Sportwochenende in Sterkrade etwa ist das sicherlich der Fall, auch beim Weihnachtsmarkt am Centro“, sagt Eickholt. „Aber bei den zwei Veranstaltungen am Dreikönigsfest ganz sicher nicht.“ In der entsprechenden Beschlussvorlage stehe nichts, was darauf hindeute, dass es um eine besondere Veranstaltung gehe. „Es gibt kein Konzept, keinerlei besondere Inhalte. Die Menschen gehen dahin, weil die Geschäfte geöffnet haben.“

Sie versteht auch nicht, was etwa das Schladviertel und das Bero-Zentrum mit dem Cityfest (29. Oktober) zu tun haben sollen. Der Runderlass der Landesregierung besage klar, dass Ladenöffnungen in engem räumlichen Bezug zum konkreten Markt stehen müssten. Außerdem ist eine Prognose zu erstellen, aus der sich ergeben muss, dass die voraussichtliche Besucherzahl des Marktes größer sein wird als die Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen. Diese Punkte vermisst die Gewerkschaft bei der Mehrzahl der vom Rat beschlossenen Sonn- beziehungsweise Feiertagsöffnungen.

Kaufleute brauchen Rechtssicherheit

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Die Stadt Oberhausen hat in den letzten Tagen sowohl mit der Gewerkschaft als auch mit dem Einzelhandelsverband darüber gesprochen. „Unserer Ansicht nach entspricht, was im Rat beschlossen wurde, den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts in Münster“, erklärt Rechtsdezernent Frank Motschull. „Man muss jetzt sehen, was das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entscheidet. Die Kaufleute brauchen Rechtssicherheit.“ Dann müsse man sich gegebenenfalls mit Gewerkschaft und Einzelhandelsverband zusammensetzen und schauen, was die Entscheidung für die weiteren geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Oberhausen bedeutet. Eickholt rechnet mit einer schnellen Entscheidung.