Düsseldorf. Die Stadt Oberhausen ist mit ihrer Klage gegen die Ansetzung höherer Kita-Gebühren vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Mit Blick auf den Nothaushalt müsse sich die Stadt der Anordnung der Bezirksregierung fügen und die Beiträge anheben, entschieden die Richter.
Eltern in Oberhausen müssen sich womöglich doch auf höhere Kita-Beiträge gefasst machen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage der Stadt gegen die Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen. Die Bezirksregierung hatte angeordnet, die Kindergartenbeiträge in den höheren Einkommensgruppen um 20 Prozent zu erhöhen; die Stadt Oberhausen wollte sich dieser Maßnahme verweigern.
Das Gericht begründete das Urteil mit der finanziellen Schieflage Oberhausens. Nach der Gemeindeordnung sei die Stadt, die derzeit mit einem Nothaushalt wirtschaftet, dazu verpflichtet, die „Mehrbelastung in zumutbarem Umfang an die Eltern weiterzugeben.“
Weil sich die Stadt diesem Schritt widersetzt hatte, habe die Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde das Recht, einzuschreiten. Da die nach Einkommensstufen gestaffelten Kindergartenbeiträge seit 1993 unverändert geblieben seien und darüber hinaus die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert worden sei, seien die vorgenommenen Erhöhungen angemessen, so das Gericht.
Gegen das Urteil kann die Stadt Oberhausen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Berufung einlegen.