Duisburg. Der kostenlose Kindergartenbesuch für Geschwisterkinder in Duisburger Tageseinrichtungen muss von der Stadt zurückgenommen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Die Begründung: Die Haushaltslage von Duisburg lasse solch einen Schritt nicht zu.
Duisburger Eltern müssen für den Besuch von Geschwisterkindern in Tageseinrichtungen wieder einen Beitrag in Höhe von 25 Prozent des für das erste Kind zu zahlenden Betrages bezahlen. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Freitag einen Eilantrag der Stadt Duisburg gegen eine entsprechende kommunalaufsichtliche Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt.
Zu hohe Pro-Kopf-Verschuldung
Zur Begründung führte das Gericht an: Die Anordnung der Bezirksregierung erweise sich bei vorläufiger Prüfung als rechtmäßig. Die Stadt Duisburg verfüge seit Jahren über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept mehr, sei inzwischen überschuldet und gehöre landesweit zu den Kommunen mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung. In solch einer prekären finanziellen Situation sei eine Gemeinde nach den haushaltswirtschaftlichen Regelungen der Gemeindeordnung verpflichtet, im vertretbaren Rahmen Einnahmemöglichkeiten wahrzunehmen.
Unzumutbarkeit nicht zu erkennen
Es sei nicht erkennbar, dass Geschwisterkindbeiträge von 7,50 Euro (in der Einkommensgruppe bis 20.000 Euro) bis 78,75 Euro monatlich (in der Einkommensgruppe über 75.000 Euro) unzumutbar seien. Für Eltern mit einem Jahreseinkommen bis 15.000 Euro sei die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes auch für Geschwisterkinder weiterhin beitragsfrei.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungs¬gericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.