Oberhausen. . In Oberhausen arbeiten immer mehr Frauen als Prostituierte außerhalb der Flaßhofstraße in Wohnungen und Clubs.
Immer mehr Prostituierte gehen in der Stadt ihrer Profession im Sperrbezirk nach und damit außerhalb der Zone, in der Prostitution erlaubt ist. Sie arbeiten in Clubs und Wohnungen in ganz Oberhausen, bestätigt ein Polizeisprecher. Um wie viele Frauen es sich handelt, sei der Polizei nicht bekannt. Bei den Kontaktanzeigen würden oft falsche Namen angeben. Häufig inserierten die Frauen nur einmal, dann würden ihre Adressen von Hand zu Hand weitergegeben, erklärt der Sprecher, warum es so schwierig ist, an diese Frauen heranzukommen.
Allerdings halten Leute aus dem Rotlichtmilieu, die ihre Namen nicht nennen möchten, weil sie Familie und auch noch ein Leben außerhalb des Milieus haben, eine einmalige Werbung für unwahrscheinlich. „Wer heute keine Werbung macht, geht unter“, sagt einer der Betroffenen. Tatsächlich ist es so, dass die Ware Sex im Internet auch in Oberhausen massenhaft beworben wird. Wer nur kurz einen Blick ins Netz wirft, ist schnell bei 100 Frauen. Das sind so viele Prostituierte wie offiziell an der Flaßhofstraße arbeiten. Zahlen die Frauen in den verschwiegenen Wohnungen und Clubs auch Steuern, etwa die Vergnügungsteuer?
Zahlen kennt keiner
„Es gilt der Grundsatz der Gleich- und Gesetzesmäßigkeit der Besteuerung“, schreibt die Stadt. Jeder, der in Oberhausen die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen, Sauna, FKK, Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen ermögliche oder in Beherbergungsbetrieben anbiete, sei vergnügungssteuerpflichtig. Alle betroffenen Frauen müssten ihr Gewerbe bei der Stadt anmelden. Außerdem bestünde eine Steuererklärungspflicht gegenüber Stadt- und Landesfinanzverwaltung.
Aber wenn schon die Polizei nicht weiß, wo sich die Frauen aufhalten, wie kommt die Stadt an Adressen? Der Fachbereich Steuern nutze Inserate in Zeitungen und im Internet zu Recherchezwecken, heißt es. Einzelne „schwarze Schafe“ führten nicht generell zur Rechtswidrigkeit der Steuer.
Die Anwälte eines der Hausbetreiber an der Flaßhofstraße sehen das anders. Gelte die Steuer nicht für alle, verstoße sie gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Heißt: Würde die Stadt bei den Frauen außerhalb des offiziellen Rotlichtmilieus keine Steuern einzutreiben versuchen, müsste sie auch den Betrieben in der Flaßhofstraße die Steuern erlassen.
Die Frage, ob die Anzahl der Prostituierten bekannt sei, wird von der Verwaltung mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Ein Stadtsprecher: Die gängig bekannten Internet-Portale seien eigentlich kein geeignetes Medium, korrekte Zahlen zu ermitteln. Denn die Frauen inserierten unter diversen Namen oder böten ihre Dienstleistungen auch in anderen Städten an.
Auch die Oberfinanzdirektion NRW muss bei der Frage passen, wie viele Prostituierte außerhalb der Roten Meile ihrem Gewerbe nachgehen: „Es tut uns leid, derartige Zahlen liegen uns wirklich nicht vor.“ Dafür werden die steuerlichen Pflichten von Prostituierten gründlich erklärt, und es gibt einen Hinweis auf die Broschüre „Besteuerung für ein verschwiegenes Gewerbe“.