Oberhausen. . Plakate, die auf Saunaclubs und Bordelle hinweisen, sind unerwünscht. Das soll in neue Verträgen mit Betreibern von Werbetafeln geschrieben werden
- Diese Art von Werbung ist vom Gesetz her nicht verboten, aber in Oberhausen unerwünscht
- Die wirtschaftliche Grundlage soll kein Argument dafür sein, die Werbung zuzulassen
- Die Werbewirtschaft meint: Was nicht verboten ist, darf beworben werden
Werbung mit sexistischen Motiven oder für bordellartige Betriebe soll aus Oberhausen verbannt werden. Die Stadtverwaltung nimmt auf Initiative der Gleichstellungsstelle Gespräche mit den Betreibern von Werbetafeln auf, um diese Art von Werbung vertraglich festzuschreiben. Die Zeit ist günstig: Einige Verträge laufen demnächst aus, bestätigt die städtische Gleichstellungsbeauftragte Britta Costecki.
Bordellbetriebe werben laut dem aktuellen Gleichstellungsbericht immer stärker auf großflächigen Plakatwänden. Die Plakate würden inzwischen nicht mehr offensichtlich für Flatrate-Angebote oder Bordelle werben, sondern etwa für Saunaclubs. Verboten ist das nicht – solange die engen gesetzlichen Grenzen in Bezug auf eine Vermeidung von öffentlichem Ärgernis und eine Jugendgefährdung nicht überschritten werden.
Gut funktionierende Selbstregulierungsstelle
Dass die Betreiber von Werbetafeln mutmaßlich gutes Geld mit dieser Art von Werbung verdienen, liegt für Britta Costecki nahe. „Aber die wirtschaftliche Grundlage kann kein Argument dafür sein, solche Werbung weiter zu zulassen“, sagt sie. Für ihre Initiative bekomme sie großen Zuspruch, sagt sie, auch der Verwaltungsvorstand inklusive Oberbürgermeister Daniel Schranz hätten ihre Zustimmung signalisiert.
Wolf Ingomar Faecks, Präsident des Gesamtverbands Kommunikationsagenturen GWA, betont, dass auch die Werbewirtschaft prinzipiell gegen sexistische Werbung sei. Allerdings habe man mit dem deutschen Werberat eine gut funktionierende Selbstregulierungsstelle, an die sich jeder Bürger im Zweifel wenden könne: „Da sind die Kriterien von sexistischer Werbung sehr genau definiert“, erklärt er. „Grundsätzlich sind wir aber der Ansicht: Was legal ist, soll auch beworben werden können. Das heißt: Wenn eine Verwaltung oder eine Gleichstellungstelle etwas gegen Bordelle hat, muss sie die Bordelle verbieten, nicht die Werbung dafür.“