Oberhausen. Schon seit 1994 ist es möglich: Die Strafe sollte bei Kleindelikten schnell nach der Tat erfolgen. Doch das geschieht in Oberhausen recht selten.
- Seit über 20 Jahren ist eine besondere Verfahrensart an deutschen Gerichten möglich
- Die beschleunigten Verfahren sind bei Taschendieben oder Schwarzfahrern denkbar
- Doch angeblich fehlt dafür der zuständigen Staatsanwaltschaft Duisburg Personal
Heute geklaut und gleich erwischt, und in ein paar Tagen bereits verurteilt – das im Jahre 1994 im Kampf gegen Kleinkriminalität eingeführte beschleunigte Verfahren an deutschen Amtsgerichten macht es möglich.
Doch trotz einer Zunahme von Taschendiebstählen und Trickbetrügereien setzt die Justiz diese Methode kaum ein. „Im Jahr 2015 lag die Zahl von beschleunigten Verfahren unter Fünf. In diesem Jahr hatten wir noch gar keinen Fall“, sagt Joachim Busch, Direktor des Oberhausener Amtsgerichts. Die Schnellverfahren sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft wohl auch deshalb so rar, weil der Behörde Personal fehlt. Dabei sollten sie den Gerichten auch Zeit sparen.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
1 Was ist das beschleunigte Verfahren?
Beim beschleunigten Verfahren vor Gericht entfällt das Zwischenverfahren komplett und viele Formalitäten werden eingespart. Stattdessen ist eine mündliche Anklage in der Hauptverhandlung möglich. Nach spätestens sechs Wochen muss die Hauptverhandlung eröffnet werden und nicht jeder Zeuge muss vor Ort sein, denn: Zeugenaussagen können mit Zustimmung der Verteidigung vorgelesen werden. Theoretisch bedeutet das: Heute die Tat und morgen die Verhandlung, weil die Ladungsfrist statt eine Woche nur 24 Stunden beträgt.
2 Welche Voraussetzungen müssen für ein Schnellverfahren erfüllt sein?
Geeignet sind vor allem die Fälle, in denen die Sachlage eindeutig ist. Das heißt: Entweder ist der Täter bereits geständig oder er wurde auf frischer Tat ertappt.
3 Welche Straftaten können im beschleunigten Verfahren verhandelt werden?
Hauptsächlich ist dies bei Diebstählen, einfache Betrügereien, Schwarzfahren und Verkehrs- oder Körperverletzungen möglich. In Betracht kommt diese besondere Art des Verfahrens in erster Linie für Täter, bei denen nicht sicher sein kann, ob sie zur Verhandlung erscheinen: Wenn der Täter ohne festen Wohnsitz ist zum Beispiel. Hier kann die Justiz den Täter von der Polizei in Haft nehmen lassen. Beim besonders beschleunigten Verfahren sogar bis zu einer Woche – innerhalb dieser Zeit muss die Hauptverhandlung allerdings definitiv stattfinden.
4 Wieso kommt es eher selten zu den beschleunigten Verfahren vor deutschen Gerichten?
Drei Gründe sind nach Angaben der zuständigen Behörden ausschlaggebend: Die Polizei muss in wenigen Tagen ermitteln, die Staatsanwaltschaft sich zügig um den Fall bemühen und das zuständige Gericht den Prozess innerhalb einer Woche möglich machen. Das Verfahren binde erst einmal personelle Ressourcen, heißt es von der Justiz.
Sinnvoll sei das Verfahren ohnehin nur bei „reisenden Tätern“ ohne festen Wohnsitz, erklärt Anna Christiana Weiler, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg. Es sei sicher möglich, mehr beschleunigte Verfahren durchzuführen, wenn in der Behörde mehr Personal, sprich Staatsanwälte, dafür zur Verfügung stünden. Zurzeit prüfe man mit Hilfe eines neuen Pilotprojektes in Duisburg, ob es auch möglich sei, mehr Schnellverfahren in Oberhausen und Umgebung zu verankern.