Oberhausen. . Zwei Marokkaner und ein Algerier standen vor Gericht. Sie haben mit dem “Antanz-Trick“ Discogänger in Oberhausen bestohlen und wurden nun verurteilt.

Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls hat das Amtsgericht Oberhausen am Freitag drei Asylbewerber im Alter von 23, 25 und 28 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Sie saßen seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Nach der Verkündung erklärten sie, das Urteil anzunehmen und auf Rechtsmittel zu verzichten. Zuvor hatten sie ein Geständnis abgelegt.

Bei den Dreien handelt es sich um zwei Marokkaner und einen Algerier, die seit ihrer Einreise vor einigen Monaten in der Flüchtlingsunterkunft an der Weierstraße wohnen. Alle haben einen Asylantrag gestellt. Ein Täter ist in einem anderen Verfahren wegen Diebstahls zu 20 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden.

Bei der Tat, über die das Gericht verhandelte, spielte das sogenannte „Antanzen“ eine Rolle. Das Trio hatte am Abend des 22. November vergangenen Jahres in der Diskothek Druckluft gezielt alkoholisierte Personen „angetanzt“, um sie zu bestehlen. Vom Druckluft aus gingen sie einem Mann bis zur Flaßhofstraße nach. Dort bedrängten ihn zwei Täter, einer umschlang mit seinem rechten Bein ein Bein des Opfers, um es zusätzlich abzulenken. Ein Täter nutzte die Ablenkung aus, um dem Opfer sein Mobiltelefon aus der Hosentasche zu ziehen. Das wollten sie später weiterverkaufen und das Geld unter sich aufteilen. Unmittelbar nach der Tat wurden die Drei jedoch von der Polizei festgenommen.

Von Untersuchungshaft beeindruckt

In Handschellen und von der Untersuchungshaft offensichtlich beeindruckt, betraten die Männer am Freitagmorgen den Gerichtssaal. Als der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte, zeigten sie sich voll geständig, ließen über den Dolmetscher erklären, dass sie das Opfer um Entschuldigung bäten und in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wollten. Einer versprach: „Es war das erste und bestimmt auch das letzte Mal.“ Befragt nach ihrem persönlichen Hintergrund gaben die beiden Marokkaner an, die Hochschulreife zu besitzen, der 25-Jährige möchte in Deutschland studieren.

Zu einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung kam es, weil der Staatsanwalt den Antrag stellte, das Verfahren an ein Schöffengericht abzugeben. Seine Begründung: Das Bedrängen und Bein-Umschlingen müsse als Gewaltanwendung gewertet werden. Demzufolge handele es sich nicht mehr um einen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahl, sondern um gemeinschaftlichen Raub.

Der Richter verließ kurz den Gerichtssaal, um den Antrag dann nach seiner Rückkehr zurückzuweisen. Der Sachverhalt sei klar, die Staatsanwaltschaft gehe in ihrer Anklage selber davon aus, dass das Umschlingen des Beins ein Ablenkungsmanöver gewesen sei. Mit dem Urteil wurde die U-Haft aufgehoben.

Aufenthaltsrecht seit dem 17. März geändert 

Ob das Urteil Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht der Verurteilten hat, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheiden.

Laut Gesetz kann eine Freiheitsstrafe gleich welcher Höhe Anlass für eine Ausweisung sein. Dies gilt auch, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird.