Oberhausen. Das Geldinstitut fordert vom ehemaligen Vorstand Karlheinz Merzig über 22 Millionen Euro. Fall stellt die Justiz vor eine besondere Herausforderung.

Mit einer Haftungsklage enormen Ausmaßes muss sich die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg beschäftigen: Es geht um 22,5 Millionen Euro, die die Stadtsparkasse Oberhausen von ihrem 2012 geschassten Vorstandsvorsitzenden Karlheinz Merzig und von drei weiteren ehemaligen Vorstandsmitgliedern fordert. Vor Gericht traten am Donnerstag allerdings nur die Rechtsanwälte der Beklagten auf. Die Stadtparkasse wurde von zwei Juristen sowie dem Verwaltungsrats-Chef und dem Leiter der Innenrevision vertreten.

Sport Concept und Stahlfirma SUJ

In den Jahren vor der Kündigung von Merzig – später mussten auch seine Mitstreiter ihren Hut nehmen – soll der damalige Vorstand seine kaufmännischen Pflichten grob vernachlässigt haben. So soll es Umschuldungen und eine erhebliche Ausweitung von Krediten gegeben haben, obwohl längst klar gewesen sei, dass die Kreditnehmer in die Insolvenz rutschten. Die Klage der Stadtsparkasse konzentriert sich auf zwei Komplexe, die Geldgeschäfte mit dem Sportbekleidungshändler „Sport Concept“ und dem Stahlunternehmen SUJ.

Der Vorsitzende der 1. Handelskammer fasste die schwierige juristische Lage so zusammen: „Außer, dass es Kreditbeschlüsse gab und Gelder geflossen sind, ist so ziemlich alles zwischen den Parteien streitig.“ Allerdings sei die Klage aus Sicht des Gerichts bislang noch nicht in allen Punkten ausreichend konkretisiert.

Da ursprüngliche Kreditbeschlüsse umgewandelt und Kreditlinien nachträglich vergrößert wurden, sei unklar, wann aufgrund welcher Kausalität welcher Schaden eingetreten sei, meint der Richter. Da mangele es nicht nur an der Schlüssigkeit des Vortrages der Klägerin, allein schon über die Zulässigkeit der Klage habe sich die Kammer noch kein abschließendes Urteil gebildet.

Beklagtenvertreter: Der Fall ist längst entscheidungsreif

Sollte es jedoch zur Beweisaufnahme und zur Aufklärung der Sache kommen, bleibe dem Gericht wohl nur, sich von der Stadtsparkasse alle Kreditunterlagen aushändigen zu lassen und einen betriebswirtschaftlichen Gutachter mit der Auswertung zu beauftragen.

Aus Sicht der Beklagtenvertreter ist der Fall längst entscheidungsreif: „Die Stadtsparkasse hatte nun Jahre Zeit, die Forderungen zu konkretisieren und ist daran gescheitert“, so einer der Anwälte. Zudem, so ein anderer Beklagten-Vertreter, sei die Klage, die nun schon seit Jahren über den Häuptern der Ex-Vorstände schwebe und ihnen jede berufliche Perspektive nehme, auf Dauer unzumutbar. Das Gericht will am 23. Juni über den Fortgang entscheiden.