Oberhausen. Nach dem in zweiter Instanz verlorenen Rechtsstreit mit ihrem Ex-Chef Karlheinz Merzig drohen der Oberhausener Sparkasse hohe Gehaltsnachforderungen.
Die Stadtsparkasse Oberhausen hat im Rechtsstreit mit ihrem geschassten früheren Vorstandsvorsitzenden Karlheinz Merzig einen herben Rückschlag eingesteckt. Der Zehnte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat sowohl die Abberufung Merzigs wie auch die fristlose Kündigung von Anfang 2012 kassiert.
Merzig hatte gegen die Kündigung geklagt; der Oberlandesgerichts-Senat hat der Klage in einer Entscheidung am Donnerstag in zweiter Instanz stattgegeben. Der Rausschmiss ist damit unwirksam.
Mehrere Hunderttausend Euro Rückzahlungen
Der Stadtsparkasse drohen als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut nun Rückzahlungsforderungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. Denn Merzig hat am Landgericht Duisburg auch Klage eingereicht, damit die Sparkasse nicht gezahlte Vorstandsgehälter überweist. Merzig war 2012 in der Folge mehrerer Kreditdebakel fristlos gekündigt worden; Gehälter bis Mitte 2014 fordert er nun ein – sein Jahresgehalt lag rund bei 350.000 Euro, dazu kommen wohl Pensionsforderungen. Im Februar entscheidet das Landgericht Duisburg darüber.
Damit ein Unternehmen einem Mitarbeiter außerordentlich kündigen kann, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der dieser Firma auch erst seit zwei Wochen bekannt sein darf. Beides erkannten die Richter in ihrer 29-seitigen, noch nicht öffentlichen Urteilsbegründung nicht an.
Geschäftskonzept von „Sport-Concept“
Sport-Concept war eine Königshardter Firma, die weltweit Sportwaren aufkaufte, um diese auch über Lebensmitteldiscounter in Deutschland weiter zu vertreiben.
Für die Finanzierungslücke zwischen Auf- und Verkauf der Waren wurden Kredite nötig. Die Sicherheiten bestanden vor allem in den gekauften Waren.
Die Stadtsparkasse begründete die fristlose Kündigung mit Merzigs Mitwirken an mehreren zweifelhaften Kredit-Engagements, die dem Institut Verluste in zweistelliger Millionenhöhe einbrachten.
Sparkasse hat kein Recht auf Revision
Ein Gutachten der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Pricewaterhouse Coopers“ (PWC) soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Merzig etwa im Kreditverfahren des Sportartikelhändlers „Sport-Concept“ pflichtwidrig gehandelt habe. Die fristlose Kündigung sei innerhalb der vorgegebenen Zweiwochenfrist ab Erhalt des Gutachtens ausgesprochen worden, argumentierte die Sparkasse. In erster Instanz gab das Landgericht Duisburg der Sparkasse 2013 Recht, das Oberlandesgericht widerspricht nun.
Das Rechtsmittel der Revision wird der Sparkasse in diesem Fall nicht mehr eingeräumt. Dagegen kann das Kreditinstitut aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Sonst wird das Urteil nach vier Wochen rechtskräftig. Eine Sparkassen-Sprecherin sagte, man prüfe nun das Urteil.
Das Kreditdebakel der Stadtsparkasse beschäftigt seit 2011 Banker, Wirtschaftsprüfer und Juristen. Anhängig sind zahlreiche Verfahren. Die Düsseldorfer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen hat zwei Oberhausener Ex-Sparkassen-Vorstände wegen Untreue im besonders schweren Fall angeklagt.