Oberhausen. Nach dubiosen Kreditgeschäften für die Firma “Sport-Concept“ kämpft der ehemalige Oberhausener Sparkassenchef Karlheinz Merzig weiter gegen fristlose Entlassung - mit Aussicht auf Erfolg.

Lange vor Verhandlungsbeginn hört man ihre gedämpften Stimmen im Oberlandesgericht Düsseldorf. Im kurzen, nur künstlich erleuchteten Flur stehen Sparkassenchef Bernhard Uppenkamp und Wolfgang Große Brömer, Verwaltungsratsvorsitzender des Kreditinstituts, an der rechten Wand. Leise beratschlagen sie sich mit dem Anwalt der Stadtsparkasse. Die Männer wirken angespannt.

Vielleicht ahnen sie da bereits: Der Stadtsparkasse Oberhausen droht ein herber Rückschlag im Rechtsstreit mit ihrem früheren Chef – mit möglichen hohen Schadensersatzforderungen.

Ex-Sparkassenchef klagt in zweiter Instanz

Karlheinz Merzig, der einstige Vorstandsvorsitzende, kommt ohne Hast und ohne Krawatte erst kurz vor Beginn der mündlichen Verhandlung. In mittlerweile zweiter Instanz klagt Merzig dagegen, dass die Stadtsparkasse ihn im Januar 2012 nach mehr als zehnjähriger Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender fristlos entlassen hat.

Offene Verfahren am Landgericht Duisburg

Nachdem die Stadtsparkasse in erster Instanz gegen Merzig gewonnen hatte, will das Institut jetzt die Urteilsverkündigung im Januar abwarten und dann weitere rechtliche Schritte prüfen.

Betont wird, dass noch einige Verfahren am Landgericht in Duisburg offen sind.

Der Grund der Kündigung: Laut eines Wirtschaftsgutachtens soll sich Merzig in mindestens zwei dubiosen Kreditgeschäften pflichtwidrig verhalten haben. Im Fall der insolventen Sportartikelfirma „Sport-Concept“ und der ebenfalls pleitegegangenen Stanzfirma SUJ soll er den Risikoausschuss der Sparkasse, der bei allen größeren Darlehen gehört werden muss, nicht richtig informiert haben. Die Sparkasse musste die Millionenkredite abschreiben. Es war der größte Schaden in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Instituts.

Der schiere Umfang dieses Debakels, er will so gar nicht passen zu diesem schmucklosen, kleinen Verhandlungszimmer im Erdgeschoss des Oberlandesgerichts. Die sechs, sieben blau gepolsterten Besucherstühle bleiben leer. Als Zeugen nehmen Uppenkamp und Große Brömer links neben dem Sparkassenanwalt Platz, gehört werden sie von dem Richter überraschenderweise aber nicht.

Außergerichtlich nicht geeinigt

Als der Sparkassenjurist zu einer längeren Erklärung ansetzen will, unterbricht ihn der Richter. Das sei alles schon gehört worden, winkt er ab. Man wolle nicht nochmals stundenlang darüber sprechen – „im Interesse der beidseitigen Gesichtswahrung“, sagt er mehrfach.

Zwei Stunden lang sollen die Für und Wider bereits im Frühjahr 2014 ausgetauscht worden sein. Die Richter wollten damals erreichen, dass sich die zerstrittenen Parteien außergerichtlich einigen und hatten sie daher zu einem nicht-öffentlichen Termin geladen. „Unser Ziel war es, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten ermöglicht, trotz einigem Krötenschlucken mit erhobenem Haupt durch Oberhausen zu gehen.“

Dass es zu dieser Einigung nicht gekommen war, scheint der Vorsitzende Richter am Donnerstag der Stadtsparkasse anlasten zu wollen – und er liefert sich sogar ein kleines Wortgefecht mit dem verärgerten Sparkassenanwalt.

Urteil wird für Ende Januar erwartet

Merzig studiert derweil die Decke des Verhandlungszimmers, nur kurz lächelt er, dann flüstert er mit seinem Anwalt. Auf der Gegenseite schweigen die ungehörten Zeugen.

Am Ende der mündlichen Verhandlung, die keine 30 Minuten dauert, trennen sich die Streitparteien recht schweigsam. Am 29. Januar wird das Urteil erwartet.

Für die Sparkasse sieht es nicht rosig aus: Der Senat scheint zu bezweifeln, dass die angegebenen Gründe für die fristlose Kündigung hinreichend gewesen sind. Zudem ist wohl eine notwendige Zweiwochenfrist für solch eine ungewöhnliche Maßnahme gegen einen öffentlich-rechtlichen Manager nicht eingehalten worden.