Oberhausen. Das Oberlandesgericht hält die fristlose Kündigung von Ex-Sparkassen Chef Merzig für unwirksam. Nun zieht die Sparkasse vor den Bundesgerichtshof.
Der Rechtsstreit zwischen dem 2012 fristlos gekündigten Sparkassenchef Karlheinz Merzig und seinem ehemaligen Arbeitgeber geht weiter. Die Sparkasse hat gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts Beschwerde am Bundesgerichtshof eingereicht.
Das Oberlandesgericht hatte im Januar Merzigs Kündigung in Folge von zwei verheerenden Kredit-Debakeln bei den Pleite-Firmen SUJ und Sport-Concept als unwirksam erklärt. Damit wies es ein Urteil des Landgerichts Duisburg zurück, das noch zugunsten der Sparkasse entschieden hatte.
Wirtschaftsprüfer PWC beauftragt
Merzig wurde 2012 als einziges von drei damaligen Vorstandsmitgliedern fristlos entlassen, nachdem ihm in einem Gutachten der Wirtschaftsprüfer PWC Pflichtverletzung attestiert worden sein soll.
In der jetzt vorliegenden 16-seitigen Urteilsbegründung (Az. I-10 U 5/14) erläutern die Düsseldorfer Richter des 10. Zivilsenats, dass die Sparkasse keinen ausreichend gewichtigen Grund für diesen Rauswurf vorgelegt habe. Die Sparkasse stützte die Kündigung auf ein Ende 2010 gewährtes Darlehen von 600.000 Euro, das an die Beraterfirma Phönix gegangen ist. Merzig habe verschleiert, dass der eigentliche Adressat die damals schon schwankende Firma SUJ war. Der zu informierende Risikoausschuss sei zu spät eingeschaltet worden.
Kündigung erfolgte nicht rechtzeitig
Die Düsseldorfer Richter urteilen auch, dass die Sparkasse viel zu spät mit der fristlosen Kündigung auf die angezeigten Verstöße Merzigs reagiert habe. Verdachtsmomente seien länger bekannt gewesen. Die Sparkasse hat sich bisher bei der Kündigung auf das Gutachten vom 28. Dezember 2011 gestützt, in dem der externe Wirtschaftsprüfer PWC über Pflichtverstöße Merzig berichten sollte. Die Oberlandesrichter aber weisen auf eine Sonderuntersuchung des Verwaltungsrats vom 6. Dezember 2011 hin. Schon dort seien die Mitglieder des Kontrollgremiums über Ergebnisse der Wirtschaftsprüfer informiert worden.
Die Kündigung hätte also bis zum 21. Dezember vorliegen müssen. Merzig war am 2. Januar 2012 gekündigt worden.
Die Richter zweifeln die Beweise dafür an. Beschönigende Folien einer Präsentation etwa, mit denen der Sparkassen-Vorstand den Risikoausschuss am 16. Februar 2011 über das Darlehen informierte, seien als Beweis an sich nicht ausreichend. Aussagen eines Zeugen, der sich möglicherweise selbst nicht belasten wollte, stellen die Richter in Frage. Auch soll die verspätete Präsentation im Risikoausschuss kein Kompetenzverstoß gewesen sein, da die eigentliche Beschlusskompetenz bei Darlehen beim Sparkassen-Vorstand liege.
Vier Monate sind verstrichen
Die alleinige Verantwortung Merzigs für den Sport-Concept-Kreditausfall relativieren die Richter. Sie sehen auch die anderen Vorstandsmitglieder in der Verantwortung sowie den Verwaltungsrat, das auch mit Lokalpolitikern besetzte Kontrollgremium. Das PWC-Wirtschaftsgutachten zeige, dass bereits „seit Jahren ganz erhebliche organisatorische Mängel insbesondere auch hinsichtlich des Risikomanagements bestanden“. Für derartige Mängel verantwortlich sei grundsätzlich der die Geschäfte leitende (dreiköpfige) Vorstand der Sparkasse, der vom Verwaltungsrat überwacht werde. Auch die Bankenaufsicht Bafin habe „zahlreiche, von den damaligen Geschäftsleitern der Sparkasse zu verantwortende“ Verstöße festgestellt.
Der Verwaltungsrat habe „nicht mit der gebotenen Konsequenz“ Aufklärung betrieben, kritisieren die Richter. Zwar habe das Gremium die PWC-Prüfer geholt, doch dann nicht ausreichend Druck bei der Prüfung gemacht. Vier Monate seien verstrichen, in denen „überhaupt nichts geschehen“ sei.