Oberhausen. In drei Fällen gab die Stadt Baugenehmigungen gegen den Willen der Nachbarn. Jetzt fragt der Planungsausschuss, warum er nicht informiert wurde.

Gleich in drei Fällen hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren größere Bauprojekte gegen heftige Widerstände der jeweiligen Nachbarn an den Kommunalpolitikern vorbei genehmigt: an der Harkort­straße in Klosterhardt, an der Jägerstraße in Alsfeld und an der Schmelzstraße in Lirich. Die Linke Liste im Rat der Stadt verlangt jetzt im Planungsausschuss des Rates Aufklärung darüber, denn von allen drei umstrittenen Projekten erfuhren ihre Mandatsträger aus der Zeitung.

An der Harkortstraße hatte die Verwaltung statt der bis dahin im Hinterland geplanten Eigenheimbebauung Mehrfamilienhäuser zugelassen. Dabei gab es dort mindestens einen Nachbarn, der im Vertrauen darauf dort sein Haus gebaut hatte, künftig in einem Eigenheim-Gebiet zu leben. Er fühlt sich dadurch von der Stadt getäuscht und hintergangen.

An der Jägerstraße wurden die Anwohner nicht beteiligt, als auch das frühere Hinterland der Katholischen Kirche überraschend in ein Mehrfamilienhausgebiet umgewandelt wurde. Jahre zuvor war ihnen dort eine ganz andere Planung vorgestellt worden. Die Klage eines Nachbarn gegen die neue Bebauung hatte allerdings keinen Erfolg, weil die gesetzlichen Mindeststandards zu seinem Schutz, bestimmte Abstände etwa, eingehalten wurden.

An der Schmelzstraße wurden ein früherer Sportplatz zum Mitarbeiterparkplatz der Firma Trinkgut, einer Edeka-Tochter, umgewidmet und eine Feuerwehrzufahrt zur regulären Lkw-Zufahrt – direkt hinter den Gärten der Nachbarn. Diese Genehmigung zog die Stadt 2015 vor dem Verwaltungsgericht wieder zurück. Das Gericht hielt sie für rücksichtslos.

Baulückenparagraf macht’s möglich

In allen drei Fällen stützte sich die Stadtverwaltung auf den so genannten Baulückenparagrafen im Baugesetzbuch. Danach ist eine Bebauung unter anderem zulässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügt. Immer dann jedoch, wenn Konflikte darüber zu erwarten sind, sollen die Städte Bebauungspläne aufstellen. Die aber werden nicht von der Stadtverwaltung erlassen, sondern vom Rat der Stadt nach einem längeren Planungsverfahren. Dazu werden sie öffentlich beraten, die Stadtverordneten müssen dabei auch die Bedenken von Nachbarn berücksichtigen.

Da weder Bezirksvertreter noch Stadtverordnete von den drei Projekten wussten, konnten sie von sich aus nicht darauf drängen, die drohenden Konflikte in einem Bebauungsplanverfahren zu klären, also eine Kompromisslösung anzustreben. Dabei schreibt die Gemeindeordnung dem Oberbürgermeister vor, die Stadtverordneten über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu informieren.

Was solch wichtige Angelegenheiten sind, kann der Rat der Stadt per Richtlinie festlegen. Davon hat er in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht. Und so wurden sowohl die 34 neuen Eigentumswohnungen in Klosterhardt als auch die 44 Wohnungen in Alsfeld an ihm vorbei bewilligt, ebenso die Änderungen in Lirich.

Die Sitzung des Planungsausschusses ist öffentlich. Sie beginnt am heutigen Dienstag, 8. März, um 15 Uhr in Raum 170 des Rathauses an der Schwartzstraße 72.