Oberhausen. . Einzelhandelsverband befürchtet: Neuer Decathlon-Laden am Centro gefährdet Stadtzentren. Stadt und französisches Unternehmen einigten sich überraschend vor Gericht

Vor den Kopf gestoßen sehen sich Einzelhändler und mittelständische Unternehmen, weil sich die Stadt Oberhausen mit dem französischen Handelsriesen Decathlon geeinigt hat, auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände am Centro eine verkehrsgünstig gelegene große Sportartikel-Filiale für Endkunden zu eröffnen. Das gefährde Geschäfte im Centro und in den Stadtzentren, meinen die Fachleute.

Einzelhandelsverband und Handelskammer werfen dem Rathaus Heimlichtuerei vor. Sie seien bisher davon ausgegangen, dass das Bauprojekt des Sporthändlers gar nicht mehr umgesetzt werde.

Marc Heistermann, Geschäftsführer des für Essen, Mülheim und Oberhausen zuständigen Einzelhandelsverbandes, ärgert sich: „Wir werden eingeladen, um über Zukunftsvisionen zu sprechen, aber bei so einer wichtigen Sache für den Handel nicht beteiligt. Die Sorge in den Stadtzentren ist groß, dass nun dort die Lichter ausgehen.“ Guido Zakrzewski von der IHK kritisiert: „So eine Ansiedlung stimmt nicht mit dem Einzelhandelskonzept überein.“

IHK: Widerspricht Handelskonzept

2014 wurde bekannt, dass Decathlon auf dem Stahlwerksgelände eine neue Filiale mit bis zu 4200 Quadratmetern errichten will. Die Stadt hatte das Vorhaben der Firma mit 950 Filialen in 19 Ländern begrüßt; sie wollte die Bauvoranfrage positiv bescheiden. Denn aus Sicht der Stadt war die Ansiedlung mit dem 2008 vom Rat beschlossenen Bebauungsplan für das Stahlwerksgelände und dem Einzelhandelskonzept vereinbar. Der Bebauungsplan lässt dort Dienstleistung, Produktionsgewerbe und nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel zu. In der Filiale sollten vor allem Sportgeräte und weniger Bekleidung verkauft werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf, Aufsichtsbehörde der Stadt, stufte die Waren von Decathlon aber im Gegensatz zum Rathaus als zentrenschädigend ein. Sie wies Oberhausen an, die Bauvoranfrage abzulehnen. So sollte auch verhindert werden, dass sich weitere Händler dort niederlassen.

Gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage klagte Decathlon. Vor dem Verwaltungsgericht haben sich Stadt und Firma jetzt überraschend geeinigt, einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ zu erstellen. Diesen aufzustellen dauert nun zwar deutlich länger als eine einfache Baugenehmigung, doch damit ist die Bezirksregierung aus dem Spiel: Nach Angaben der Düsseldorfer Behörde fällt die Aufstellung eines solchen Plans in die alleinige Zuständigkeit der Stadt.

Der Rat muss diesen neuen Bebauungsplan noch beschließen.