Oberhausen. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-Sparkassenchefs und insolvente Großhändler ein. Trotz starken Anfangsverdachts: Vorsatz für Betrug und Untreue nicht nachzuweisen

In dem aufsehenerregenden Kreditdebakel um den insolventen Königshardter Sportartikel-Großhändler Sport-Concept hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach über vier Jahren des Nachforschens alle Verfahren eingestellt.

Fallengelassen werden die Anklagen gegen zwei Beschuldigte der früheren Sport-Concept GmbH wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs. Auch erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen zwei Ex-Vorstandsmitglieder sowie einen hochrangigen Mitarbeiter der Stadtsparkasse, gegen die wegen des Verdachts auf Untreue im Fall Sport-Concept ermittelt worden war.

Nur vor Gericht: Untreue im Fall SUJ

Vor Gericht wird somit nur noch ein anderer Kreditfall verhandelt: 2014 wurde Anklage gegen zwei ehemalige Sparkassen-Chefs wegen Untreue im besonders schweren Fall erhoben. Im Zentrum steht dabei die Stanzfirma SUJ.

Der Textilhändler Sport-Concept hat seit 2001 vor allem in Italien Sportwaren aufgekauft und diese zuletzt über Lebensmitteldiscounter in Deutschland vertrieben. Die Finanzierungslücke zwischen Auf- und Verkauf der Waren hat das Unternehmen mit Sparkassenkrediten überbrückt. Als Sicherheiten dienten nur die Sportartikel. 2011 kündigte die Sparkasse die stetig steigende Kreditlinie, das Unternehmen ging pleite, das Kreditinstitut musste Darlehen in Höhe von über 20 Millionen Euro abschreiben.

Zivilrechtliche Verfahren laufen

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen laufen die zivilrechtlichen Verfahren weiter: Die Stadtsparkasse fordert von ihren ehemaligen Vorständen, denen im Zuge des Sport-Concept-Skandals gekündigt worden ist, Schadensersatz für ausgefallene Kredite.

Noch nicht entschieden ist über eine Kündigungsschutzklage des Ex-Vorstandschefs. Die Sparkasse hat Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingereicht, das zugunsten des Ex-Vorstands entschied. Dieser will seinerseits Vergütungsansprüche einklagen.

Staatsanwälte mit dem Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität prüften seit 2011, ob die Sport-Concept-Führung die Sparkasse über die Sicherheiten und deren Wert getäuscht und ob der Sparkassenvorstand bei der Kreditvergabe Gelder veruntreut hat. Durch 1000 Ordner und zwei Terabyte-große Festplatten mit zig Tausenden Dokumenten haben sich zwei Staatsanwälte und zwei Wirtschaftsreferenten – doppelt so viele wie regulär – gekämpft. Laut Staatsanwaltschaft habe es einen starken Anfangsverdacht in allen drei Verfahren gegeben, der sich nie abgeschwächt habe. Gleichwohl hätten die Hinweise nicht für Anklagen gereicht.

Ende Januar sind die beiden Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer und einen Hintermann von Sport-Concept eingestellt worden. Der Verdacht, die Insolvenz des Textilhändlers sei verschleppt worden und der Schaden für die Gläubiger somit höher, habe sich nicht erhärtet. Ob die beiden Beschuldigten die Sparkasse über den Wert der Sportwaren als einzige Sicherheiten getäuscht haben, ließ sich nach Angaben der Staatsanwälte nicht beweisen. Es sei nur schwierig festzustellen, welchen Wert die stark an Moden gebundenen Sportwaren tatsächlich hatten.

Pflichtwidrig seit 2008 gehandelt

Bereits 2014 ist das Verfahren gegen zwei Sparkassenchefs und einen Mitarbeiter wegen Untreue im Fall Sport-Concept eingestellt worden. Zwar haben die Verantwortlichen der Sparkasse aus Sicht der Wirtschaftsjuristen in erheblichem Maße pflichtwidrig gehandelt, als sie immer weiter steigende Kredite gewährten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war jede Kreditgewährung seit März 2008 nicht mehr mit den geltenden Regeln zu vereinbaren. Ob sie allerdings vorsätzlich und wissentlich in Kauf genommen haben, dass die Sparkasse Millionen Euro verliert, ist laut Staatsanwaltschaft nicht klar.

Problematisch war bei den Ermittlungen offenbar, dass ein Mittelsmann seine Aussage verweigert hatte. Somit sei nicht zu klären gewesen, ob dem Vorstand die missliche Lage der Firma bekannt gewesen ist.