Oberhausen. . Amtsgericht Oberhausen verhängt Bewährungsstrafe gegen 41-Jährigen, der den Liebhaber seiner Freundin nach einem Schäferstündchen angefahren hat.

Dass er wegen eines Schäferstündchens Angst um Leib und Leben haben muss, hätte der 30-Jährige wohl nicht gedacht. Doch als er nach einem „Techtelmechtel“, wie er es nennt, mit seiner damaligen Ex-Freundin deren Wohnung wieder verließ, sah er sich mit dem eifersüchtigen Freund der Dame konfrontiert. Der ließ den Motor seines kleinen Lkw aufheulen und nahm Kurs auf den Liebhaber, der sich nur durch einen Hechtsprung retten konnte. Wegen der Attacke musste sich der liebestolle Oberhausener am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten.

Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft dem 41-jährigen Dachdecker vor. Doch ganz so eindeutig, wie in der Anklageschrift dargelegt, war der Fall dann doch nicht. Der Angeklagte gab die Tat weitestgehend zu. Allerdings habe er den Mann gar nicht anfahren, sondern stellen wollen. Denn – und das wusste der Angeklagte – gegen den 30-Jährigen lag zu diesem Zeitpunkt ein Haftbefehl vor. Er war mit der Auflage aus dem Gefängnis entlassen worden, eine Therapie gegen seine Drogensucht zu machen. Doch diese Therapie hat er nicht angetreten.

Lautstarkes Liebesspiel

Stattdessen wärmte er sein Verhältnis zu seiner Ex auf. Mit der 25-Jährigen war er vor der Haft verlobt. Doch die Frau trennte sich von ihm und fing eine Liaison mit dem Angeklagten an. Bis zu diesem Tag im Januar vergangenen Jahres. Da entdeckte sie ihre Liebe zum Ex-Verlobten offenbar wieder. Sie trafen sich in ihrer Wohnung, um Sex zu haben.

Das lautstarke Liebesspiel („Das hört man doch immer zwei Gärten weiter“, so eine Zeugin) soll der Angeklagte mitbekommen haben, als er seine Freundin besuchen wollte. Rasend vor Eifersucht, davon geht die Staatsanwaltschaft aus, soll er mit seinem Firmen-Lkw dann Jagd auf seinen Kontrahenten gemacht haben, der sich bei der Aktion leicht am Arm verletzte.

„Aber wenn ich vorhabe, eine Straftat zu begehen, rufe ich doch nicht vorher selbst die Polizei“, entgegnete der Verteidiger des Angeklagten. Genau das habe er jedoch getan: Als er vermutete, dass der von der Polizei Gesuchte in der Wohnung der Freundin ist, habe er die Polizei gerufen. Eine als Zeugin geladene Nachbarin bestätigte das vor Gericht. Zu dem „Angriff“ sei es letztlich gekommen, „weil ich ihm den Weg abschneiden wollte“, so der Angeklagte.

„Es hätte sonst was passieren können“

Doch das ließ Richter Andreas Kunze nicht gelten: „Die Polizei ist dazu da, Leute zu fangen!“ Bei der Aktion des Angeklagten „hätte sonst was passieren können“, sagte er in der Urteilsbegründung. „Sie waren einfach stinksauer, weil Sie Ihre Freundin mit dem Ex in flagranti erwischt haben.“

Das Gericht verurteilte den Oberhausener zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert – ohne Bewährung.