Oberhausen. 28-Jähriger stellte sich selbst Tage nach der Tat in einer Hochhaus-Wohnung an der Friedrich-Karl-Straße. Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg.

Mit dem Schrecken davon kamen die Bewohner der 84 Wohnungen eines zwölfgeschossigen Hauses an der Friedrich-Karl-Straße am 23. Juni. Im zehnten Stock war ein Brand ausgebrochen, der in einer Wohnung schwere Schäden anrichtete. Die Feuerwehr konnte ihn löschen, bevor sich das Feuer ausweitete. Rasch war klar, dass der Brand gelegt worden war. Dafür muss sich seit Freitag ein 28-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg verantworten.

Gegen 17.30 Uhr setzte der Angeklagte eine Couch im Wohnzimmer der Wohnung eines Bekannten in Brand. Dazu soll er Feuerzeugbenzin auf den Polstern ausgekippt und angezündet haben. Der Angeklagte kann sich daran kaum erinnern. Er geht allerdings davon aus, dass er die Tat beging.

Der 28-Jährige berichtete von einer traurigen Kindheit in einer Alkoholiker-Familie. Als Jugendlicher landete er im Heim. Früh sei er an Alkohol und Drogen geraten. Inzwischen habe er aber den Entzug geschafft, nehme seit einem Jahr keine Drogen mehr. Nach seiner letzten Haftentlassung acht Wochen vor der Tat sei er zunächst trocken gewesen. Der Besuch eines Konzertwochenendes am Hockenheimring habe allerdings einen Rückfall bewirkt. „Ich könnte mir in den Hintern beißen, dass ich drei Tage gesoffen habe.“

Angeklagter will Verantwortung übernehmen

Als er in die Wohnung seines vermeintlich besten Kumpels, der ihm Unterschlupf gewährt hatte, an der Friedrich-Karl-Straße zurück kehrte, traf er auf eine Nachbarin. Die berichtete ihm, dass sein bester Freund etwas mit seiner Ex-Freundin, die der Angeklagte immer noch als wichtige Stütze betrachtete, angefangen habe. „Mein Mandant konnte den Gedanken nicht ertragen, auf einem Sofa zu sitzen, auf dem die beiden Sex gehabt hatten“, so der Verteidiger.

Zwei Tage nach der Tat und Alkohol in Mengen hatte sich der 28-Jährige selbst bei der Polizei gestellt. „In dem Haus leben Kinder und Frauen, da hätte sonst was geschehen können“, so der Angeklagte in später Einsicht. „Ich habe mir gesagt: Dafür musst du Verantwortung übernehmen.“ Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage geplant.