Oberhausen. . 23-Jährige zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Gericht schenkte ihr keinen Glauben, das Geld im Bero gefunden zu haben.

Zu acht Monaten Haft, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, hat das Amtsgericht gestern eine 23-jährige Oberhausenerin verurteilt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Andreas Kunze sieht es als erwiesen an, dass die Mutter von drei kleinen Kindern Falschgeld in Umlauf bringen wollte. Es geht um drei falsche 50 Euro-Scheine.

Der Fall liegt fast zehn Monate zurück. Die Angeklagte war am 4. Februar in dem Bekleidungsgeschäft Zeemann im Bero-Einkaufszentrum mit ein paar Sachen zur Kasse gegangen und wollte mit einem 50-Euro-Schein bezahlen. Dem 24-jährigen Kassierer fiel auf, dass sich der Geldschein glatter als gewöhnlich anfühlte. Auf seine Bemerkung hin, ob die Stammkundin einen anderen Schein besitze, habe sie ihm einen zweiten geben. „Der fühlte sich genauso an. “ Daraufhin rief er die Filialleiterin.

Mehrere Versionen

Die schilderte gestern den weiteren Verlauf. „Ich bin mit den beiden Scheinen ins Büro gegangen, habe sie mit einer Kollegin noch mal untersucht, bin dann wieder zurück in den Verkaufsraum und habe dort der Kundin gesagt, dass das Falschgeld sei und ich nun die Polizei anrufen werde.“ Ihr gegenüber habe die Angeklagte erklärt, dass sie das Geld aus einem Automaten der Sparkasse gezogen habe. Auch der Polizei gegenüber blieb sie – zunächst jedenfalls – bei der Version, so an insgesamt drei 50 Euro-Scheine gekommen zu sein.

Sicherheitsmerkmale

Euro-Banknoten besitzen verschiedene Sicherheitsmerkmale. Fälscher konzentrieren sich in der Regel nur auf eines oder einige wenige Merkmale.

Das Material der Euro-Banknoten besteht aus Baumwolle. Es fühlt sich griffig und fest an. Weitere Merkmale sind Wasserzeichen, Hologramm, ein ins „Papier“ eingearbeiteter Faden, auf der Vorderseite der Banknoten ab 50 Euro befindet sich ein Spezialfolienelement.

Als die Ermittlungen jedoch ergaben, dass die Sparkasse glaubwürdig versichern konnte, Automaten nur mit geprüften Scheinen zu bestücken, erklärte die Angeklagte, Familienmitglieder hätten ihr das Geld gegeben, da sie vorübergehend keine Sozialleistungen erhalten habe. Die zuständige Kriminalbeamtin berichtete allerdings gestern, dass es keine Unterbrechung der Zahlungen gegeben habe. Bei einer Hausdurchsuchung sei kein weiteres Falschgeld gefunden worden.

Geringe Glaubwürdigkeit der Angeklagten

Gestern ließ die Angeklagte schließlich ihre Verteidigerin erklären, die drei Scheine einen Tag zuvor in einem Kuvert am Bero gefunden zu haben. In ihrem Plädoyer wies die Anwältin darauf hin, dass sich ihre Mandantin im Geschäft kooperativ gezeigt habe und nicht geflohen sei. Die Fälschung hätte sie auch nicht erkennen müssen. Sie plädierte für Freispruch.

Das Gericht schloss sich nach einer rund 20-minütigen Beratung aber dem Antrag der Staatsanwältin an. Richter Kunze attestierte der Angeklagten eine nur geringe Glaubwürdigkeit. Wenn man 150 Euro fände, was insbesondere für die 23-jährige alleinerziehende Mutter doch viel Geld sei, schaue man sich die Scheine wohl etwas genauer an. Woher das Falschgeld stamme sei nicht festzustellen. Für die Angeklagte spreche, dass sie nicht vorbestraft ist.

Gegen das Urteil kann sie Berufung oder Revision einlegen.