Oberhausen. .
Unbewusst mit Falschgeld zu bezahlen, kann jeden Konsumenten unverhofft treffen. Über 100 Fälle von Falschgeld vermeldet die Polizei für das vergangene Jahr. Dabei handelt es sich vorwiegend um Meldungen von Banken, Sparkassen und Geldtransportunternehmen, die Ein- oder Auszahlungsprozesse anhalten mussten.
Sobald Mitarbeiter oder Geldautomaten einen falschen Schein erkennen, wird der Prozess abgebrochen, die Noten werden eingezogen und im weiteren Verlauf der Polizei übergeben. Auch Sparkassen und Kaufhäuser sind angewiesen, die Beamten zu verständigen.
Bundesbank ergreift Maßnahmen zur Falschgeldprävention
Das Geld darf nicht an eine zweite Person weitergegeben werden, ansonsten steht eine Bestrafung wegen Falschgeldverbreitung an, heißt es in einer Polizeimitteilung. Wenn das Geld sichergestellt wurde, sollten möglichst wenig Menschen damit in Berührung kommen, es sollte zudem in einem Briefumschlag oder einer Papiertüte der Polizei übergeben werden.
Das Risiko, Falschgeld in den Händen zu halten, sei jedoch in Deutschland sehr gering, weiß Kriminalhauptkommissar Ralf Simon. „Dies ist auf eine effiziente Polizeiarbeit im In- und Ausland und die Maßnahmen der Bundesbank zur Falschgeldprävention zurückzuführen.“
Verkäufer und Kunden sind oft Ratlos
Auch Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, äußert sich zu diesem Thema: „Hochgerechnet fallen jährlich rund fünf falsche Noten je 10.000 Einwohner an. Die Chance auf einen Hauptgewinn im Lotto ist nicht viel geringer.“
Taucht Falschgeld beim Bezahlen auf, sind viele erst einmal ratlos. Selbst Verkäufer wissen häufig gar nicht, was sie zu tun haben, versucht ein Kunde seine Rechnung mit Falschgeld zu begleichen.
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Präventiv-Schulungen der Mitarbeiter
Mutmaßlich falsche Banknoten werden nicht ersetzt, selbst wenn der Betroffene unschuldig sein sollte, sagt Sparkassensprecherin Janine Verbeeten. „Handelt es sich um Falschgeld, bekommt der Kunde das Geld nicht quittiert, aber es wird vermerkt, dass er falsche Scheine eingezahlt hat.“
Kaufhausketten wie der Lebensmittelladen Kaufland bereiten ihre Mitarbeiter eingehend auf das Thema Falschgeld vor, wie eine Sprecherin berichtet. „Im Rahmen unserer umfangreichen Schulungsmaßnahmen führen wir mit unseren Mitarbeitern regelmäßig Präventiv-Schulungen zur Erkennung von Euro-Banknoten durch.“
Strafanzeige ist unumgänglich
Handelt es sich um Falschgeld, landet es im Cash-Center. Von dort aus führen es die Mitarbeiter schließlich der Polizei zu. Der Kunde wird zusätzlich über den Fund informiert. Die Polizei unterzieht das Falschgeld schließlich einer kriminaltechnischen Untersuchung und übersendet es zur Begutachtung der Deutschen Bundesbank.
„Personen, die unbewusst Falschgeld in Verkehr gebracht haben, werden üblicherweise als Zeugen angehört, um festzustellen, woher die Fälschung stammt“, erklärt Hauptkommissar Simon. Eine Strafanzeige für denjenigen, der Falschgeld bewusst in Umlauf bringen wollte, ist unumgänglich.