Oberhausen. Die Oberhausener Agentur für Arbeit möchte Asylbewerber schnell vermitteln und hat daher eine Sprechstunde in einem Flüchtlingsheim eingerichtet.
Simona Blumkowski und Bülent Firat haben ihre Laptops noch nicht hochgefahren, da betritt schon der erste Asylbewerber den Büro-Container an der Flüchtlingsunterkunft Gabelstraße in Sterkrade-Nord. Der Syrer will sich erkundigen, ob es für ihn eine Arbeitsmöglichkeit gibt. Um Arbeit, Praktika, Ausbildung oder Studium geht es auch den anderen, mit denen die beiden Mitarbeiter der Arbeitsagentur in den kommenden Stunden sprechen.
Flüchtlinge„Vor einem Monat waren wir hier zum ersten Mal“, sagt Agenturchef Jürgen Koch. Kontaktstelle sind die Ehrenamtlichen vom Bunten Oberhausener Norden. Die anderen Standorte sollen nun nach und nach folgen.
Talentscout Blumkowski und Arbeitsvermittler Firat wurden eigens eingestellt, um die Flüchtlinge dort zu erreichen, wo sie leben. Koch sieht noch Bedarf für zwei weitere Vermittler. „Wir schaffen auf diese Weise schnell einen ersten Kontakt zu den Flüchtlingen und verlieren keine Zeit“, sagt er. Ist ein Folgegespräch nötig, findet es in der Arbeitsagentur statt. Nach Abschluss des Asylverfahrens über-nimmt dann das Jobcenter.
Unterschiedliche Lebenswege
So unterschiedlich die Menschen, so verschieden sind ihre Lebenswege, ihr Bildungs- und Ausbildungsstand, ihre Fähigkeiten. Was haben sie bis jetzt beruflich gemacht, wie stellen sie sich ihre Zukunft vor? Da ist der unausgebildete Endzwanziger, der sich in Syrien mit Helferjobs über Wasser gehalten hat, aber auch der 21-Jährige, der sein Studium fortsetzen möchte, und für den die Arbeitsagentur Kontakt zur Hochschule Ruhr West aufnehmen wird. Alle Daten werden in den Laptop eingegeben. „130 Flüchtlinge sind mittlerweile erfasst,“ sagt Jürgen Koch.
Schulische Ausbildung sofort
Ob ein Asylbewerber eine Arbeit oder eine Lehrstelle antreten darf, hängt von seinem Status ab. In den ersten drei Monaten, nachdem ein Asylantrag gestellt wurde, gilt ein absolutes Arbeits- und Ausbildungsverbot. Eine schulische Ausbildung, etwa in der Altenpflege, kann hingegen sofort begonnen werden.
Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen jede Beschäftigung annehmen – hier müssen Betriebe keine Besonderheiten beachten.
Bei Bewerbern, deren Asylverfahren noch läuft oder die vorübergehend geduldet sind, gibt es eine Vorrangprüfung der Arbeitsagentur. Sie muss bei der Ausländerbehörde melden, ob für die gewünschte Stelle auch ein deutscher oder aus dem europäischen Ausland zugewanderter Kandidat in Frage kommt. Ist ein Arbeitsplatz schon seit vier Wochen ausgeschrieben, ist er automatisch auch für Asylbewerber freigegeben. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Ausländerbehörde.
Haben sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt? „Sie sind jedenfalls durch die Bank motiviert.“ Schwierig wird’s, wenn es um die Anerkennung von Abschlüssen und Ausbildungen geht. Die Unterlagen müssen beschafft und übersetzt werden, gegebenenfalls sind Nachqualifizierungen nötig. Bislang haben 25 Betriebe in Oberhausen und Mülheim zugesagt, Praktikumsstellen, Einstiegsqualifizierungen oder andere Jobmöglichkeiten anzubieten. Das reicht natürlich nicht. Die Unternehmen müssen jetzt unter Beweis stellen, dass sie bei der Integration mitziehen.
„Die Flüchtlinge sind dazu bereit“, sagt Blumkowski. Auch wenn schlimme Erfahrungen hinter ihnen lägen. „Ich habe früher im Jugendbereich gearbeitet und es da mit den härtesten Themen zu tun gehabt. Man kann Schicksale nicht im Nachhinein ändern.“ Sie geht wieder zu ihrem Laptop. Es warten noch etliche Flüchtlinge.