Oberhausen. Wegen des Abbaus von Arbeitsplätzen beim Möbelhaus Rück gibt es keine außergerichtliche Einigung. XXXL-Gruppe und Betriebsrat ziehen vor Gericht.
Das Tischtuch zwischen dem Betriebsrat des Möbelhauses Rück und der XXXL-Gruppe ist zerschnitten: Eine außergerichtliche Lösung in strittigen Fragen des angekündigten Abbaus von Arbeitsplätzen werde es nicht mehr geben, heißt es vom Betriebsratsvorsitzenden Bernd Borgards. Ab Mittwoch werden vor dem Oberhausener Arbeitsgericht die ersten Klagen von Rück-Mitarbeitern auf Weiterbeschäftigung verhandelt, weitere Termine stehen in den kommenden Tagen an.
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Der Hintergrund: Die XXXL-Gruppe, die Rück im vergangenen Jahr übernommen hatte, möchte zwei Gesellschaften auflösen, in denen Beschäftigte im Verkauf und der Verwaltung bislang angestellt waren. Zu teils schlechteren Konditionen sollen diese in neue Gesellschaften überführt werden, so die Darstellung des Betriebsrates. Gleichzeitig sollen mindestens 50 Stellen abgebaut werden.
Beide Seiten sehen sich im Recht
„Nach unserer Meinung ist dies jedoch unzulässig, da ein Betriebsübergang vorliegt“, sagt Borgards. Der Betriebsrat bezieht sich dabei auf Paragraf § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen übernommen würden.
In dieser strittigen Frage hatten Betriebsrat und Unternehmen eine Einigungsstelle eingeschaltet, das letzte Treffen am Montagabend führte jedoch nicht zum Erfolg. Beide Seiten hätten ihre Rechtsansichten geäußert, heißt es von Unternehmenssprecher Julian Viering. „Da der Einigungsstellenrichter keine abschließende Entscheidung treffen konnte, wurde die Einigungsstelle wie erwartet eingestellt.“
Mitarbeiter im Buschhausener Lager müssen sich sorgen
Borgards fürchtet jedoch nicht nur um die Beschäftigten im Möbelhaus im Schlad-Viertel, auch die Mitarbeiter im Buschhausener Lager müssten sich Sorgen machen, so der Betriebsrat. „Auch dort sollen Gesellschaften aufgelöst werden.“ Betroffen wären 50 Mitarbeiter, die ebenfalls in andere Gesellschaften überführt würden.
„Wir haben bereits vor mehr als zwei Monaten den Betriebsrat darüber informiert, dass wir planen, Synergieeffekte mit unserem zweiten Servicecenterstandort in Essen zu prüfen und gegebenenfalls herzustellen“, erklärt Viering. „Das Lager wird auch zukünftig am Standort Buschhausen weiter betrieben.“
Den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht begegnet XXXL gelassen. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Rechtsansicht vor dem Arbeitsgericht in Oberhausen bestätigt wird“, meint Viering.